Microsoft sichert sich Patent für Multiplayer-Koop-Modus

Antrag über Koop-Modus von 2002 jetzt vom US-Patentamt genehmigt

Schnell in ein Squad einloggen und gemeinsam mit Kumpels ein paar Monster bekämpfen: Diese Form von kooperativem Spiel wirkt heute ganz normal - und gehört nun Microsoft. Das amerikanische Patentamt hat einem im Jahr 2002 eingereichten Patentantrag stattgegeben, der den Multiplayermodus unter Erfinderschutz stellt.

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Das United States Patent and Trademark Office hat einen 2002 von Microsoft eingereichten Antrag genehmigt und dem Unternehmen damit am 14. Juli 2009 ein Patent über eine besondere Form von Multiplayermodus stattgegeben. Unter der Patentnummer 7.559.834 ist detailliert aufgelistet, was Microsoft nun als geistiges Eigentum besitzt: nämlich die Rechte an einem Modus, in dem Teilnehmer in einen "Squad-basierten Videospiele-Shooter dynamisch ein- und aussteigen können, während das Spiel läuft und ohne dass die Spieler speichern und das Spiel neu starten müssen".

 

Eingereicht wurde das Patent im Jahr 2002 - damals war der genannte Koopmodus noch nicht verbreitet. Als Beispiel nennt der Patentantrag unter anderem das Actionspiel Conflict: Desert Storm, das vom Entwicklerteam SCi ebenfalls 2002 veröffentlicht wurde. Das Patent erinnert außerdem an Left 4 Dead sowie an Gears of War 2 und Brute Force.

Ein kleines Hintertürchen lässt das Patent anderen Entwicklerstudios allerdings: Weil 2002 die Möglichkeit, dass sich die Koop-Teilnehmer normalerweise per Internet einklinken, noch allzu utopisch erschien, bezieht sich 7.559.834 darauf, dass an einer Konsole gespielt wird. In der Patentschrift ist beispielsweise im Detail zu lesen, dass die anderen Spieler ihr Gamepad an einer Konsole anschließen und dass sich ein neues Splitscreen-Fenster öffnet. Ob der Modus rein rechtlich auch für Onlinepartien gilt, ist unklar.

Es ist unwahrscheinlich, dass Microsoft sein Patent tatsächlich gegenüber anderen Unternehmen durchsetzt. Derartige Patente dienen oft nur dem Schutz vor Dritten oder vor "Troll-Patentjägern". Der nun geschützte Modus dürfte außerdem bereits zu weit verbreitet sein, um ihn vor Gericht einzuklagen. Und: Microsoft hat kein Interesse daran, sich mit Entwicklerstudios anzulegen.

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