Power.com wehrt sich gegen Facebook-Klage mit Gegenklage
No "Power to the People"?
Um zu verhindern, dass Nutzer ihre Daten mit Hilfe von Software eines Drittanbieters verwalten können, war Facebook Ende 2008 gegen Power.com vor Gericht gezogen. Der Zugangsaggregator Power.com hat nun Gegenklage erhoben.
Mit Zähnen und Klauen wehrt sich Facebook dagegen, dass seine Nutzer ihre Daten besser kontrollieren. Im Dezember 2008 hatte Facebook deshalb Klage gegen Power.com eingereicht. Der Social-Network-Betreiber verklagte das Unternehmen Power.com wegen Urheberrechtsverletzung und Hacking. Facebook will verhindern, dass Nutzer mit Hilfe von Software des Herstellers Power.com ihre Profildaten bearbeiten und exportieren können. Power.com hat nun Gegenklage gegen Facebook erhoben. Darin wirft Power.com Facebook vor, den Wettbewerb unfair zu behindern, ein Monopol zu errichten und den Nutzern zu schaden.
Power.com ist ein Zugangsaggregator, der Nutzern die zentrale Speicherung und Verwaltung von Profilen für verschiedene Social Network Sites (SNS), darunter Facebook, ermöglicht. Nach Auffassung von Power.com gehören die nutzergenerierten Inhalte den Nutzern, die damit machen können sollten, was sie wollen. Durch das Verhalten und die Klage von Facebook sieht Power.com sein Geschäftsmodell bedroht. Dazu sagte Power.com-Chef Steve Vachani der Financial Times: "Sie verhindern, dass Nutzer freien Zugriff auf ihre Daten haben. Und sie hindern Unternehmen daran, Innovationen rund um ihr Angebot zu entwickeln."
Die Electronic Frontier Foundation sieht Facebooks Versuche, seine Nutzer unabänderlich an die eigene Plattform zu binden, ebenfalls kritisch. "Facebook sollte zwar seine Nutzer in der Tat davor schützen, dass sich Datensammler personenbezogene Daten aneignen. Aber wenn Kunden ein effizienter Zugriff auf ihre Profile verwehrt wird, dann nur, um sie an sich zu ketten. Wenn die Zusammenführung und Überführung der eigenen Daten zu einem quälenden Unterfangen wird, wird man wahrscheinlich eher bei Facebook bleiben als woanders hinzugehen", kommentiert Jennifer Grannick von der EFF das Verhalten von Facebook.
Erst im Februar 2009 sah sich Facebook nach Nutzerprotesten gezwungen, die einseitige Änderung der Nutzungsbedingungen zurückzunehmen. Die Änderungen sollten dem Websitebetreiber die uneingeschränkte Nutzung von Mitgliederinhalten erlauben.
Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat Facebook zusammen mit anderen Betreibern von sozialen Netzwerken in dieser Woche wegen Verstößen gegen geltendes Datenschutz-, Urheber- und AGB-Recht abgemahnt. [von Robert A. Gehring]
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Also mich persönlich nervt das 1000fache einloggen in dieverseste Social Networks...
http://www.scroogle.org/cgi-bin/scraper.htm ? und Macht sie schon, denn man kann - wenn...
Auch so einer, der nach dem Motto lebt: aus den Augen aus dem Sinn? (hier geht es mir...
waere mir neu, dass deep linking _verboten_ waere