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Segway bald in ganz Deutschland zugelassen

Bundesrat schafft Rechtsgrundlage für "elektronische Mobilitätshilfen". Segways dürfen bald im ganzen Bundesgebiet am Straßenverkehr teilnehmen. Der Bundesrat hat dazu am 10. Juli 2009 einer Verordnung über "elektronische Mobilitätshilfen" zugestimmt.
/ Christian Klaß
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Der neuen Verordnung nach dürfen Segways und ähnliche elektrische Fortbewegungsmittel erst ab einem Mofaführerschein gefahren werden. Es gelten die üblichen Verkehrsregeln. Innerorts müssen Segway & Co. laut Verordnung auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwegen genutzt werden. Sind diese nicht vorhanden, darf auch die Straße genutzt werden. Inner- und außerorts bleiben Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie Kreisstraßen(öffnet im neuen Fenster) tabu, hier sind angrenzende Radwege zu nutzen. Auch Feldwirtschaftswege dürfen außerhalb von Ortschaften befahren werden.

Fahrer von elektronischen Mobilitätshilfen müssen auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen möglichst weit rechts fahren. Zudem dürfen sie nur hintereinander fahren, sich nicht an andere Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig fahren. In Fahrradstraßen darf auch nebeneinander gefahren werden. Wenn ein Verbot für Fahrzeuge aller Art gilt, dann dürfen auch Segways nur geschoben werden. Sind keine Blinker vorhanden, müssen Richtungsänderungen durch Handzeichen angekündigt werden.

Abseits von der Straße, beispielsweise auf Radwegen, müssen Fahrer elektronischer Mobilitätshilfen ihre Geschwindigkeit an die Gegebenheiten anpassen. Fußgänger haben laut Verordnung Vorrang und Radfahrern ist das Überholen zu ermöglichen.

Die Straßenverkehrsbehörden können das Fahren auch auf anderen Verkehrsflächen erlauben, wie etwa in Fußgängerzonen. Damit sollen die in einigen Städten bereits mit Sondergenehmigungen eingeführten Segway-Stadtrundfahrten ermöglicht werden. Außerdem sollen behinderte Menschen die Mobilitätshilfe zwischen ihrer Wohnung und den generell zugelassenen Verkehrsflächen durchgängig nutzen können.

Empfehlung(öffnet im neuen Fenster) und Beschluss(öffnet im neuen Fenster) zur "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr und zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" finden sich auf Bundesrat.de(öffnet im neuen Fenster) .


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