Zusatzgebühren bei Onlinetickets müssen klar erkennbar sein
Hamburger Richter gegen versteckte Systemgebühren
Das Landgericht Hamburg hat geurteilt, dass Zusatzgebühren beim Onlineticketkauf klar erkennbar sein müssen. Das gab die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bekannt, die die Klage gegen Stage Entertainment, einen großen Produzenten von Musicals und Shows, angestrengt hatte.
Immer mehr Anbieter sind dazu übergegangen, sogenannte Systemgebühren beispielsweise beim Kauf von Kinokarten im Internet, zu berechnen. Und das, obwohl die Betreiber durch den Onlineverkauf Personal einsparen. Auf die Zusatzkosten nur mit einem Sternchen hinzuweisen, sei nicht zulässig, entschieden die Hamburger Richter (Az.: 315 O 17/19). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Das Urteil stärkt die Interessen der Verbraucher beim Internetkauf", kommentierte VZBV-Chef Gerd Billen. Im verhandelten Fall hatte Stage Entertainment seine Bühnenshows mit "Tickets ab 19,90 Euro" beworben. Versteckt in einem Sternchenhinweis war die Klausel, dass dazu noch Vorverkaufsgebühren von 15 Prozent sowie eine Systemgebühr von 2 Euro kämen. Dies sei eine "irreführende geschäftliche Handlung", so das Gericht.
Vor einigen Wochen hatte schon die irische Fluggesellschaft Ryanair in einem ähnlichen Prozess mit der VZBV eine Niederlage erlitten. Ryanair hatte seinen Onlinekunden als einzige Zahlungsmöglichkeit den Kauf per Kreditkarte angeboten, aber dafür zusätzlich 4 Euro kassiert. Solange im Internet kein anderes übliches Zahlverfahren kostenfrei zur Verfügung stehe, seien die Gebühren unzulässig, urteilte ein Berliner Kammergericht.
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An der Abendkasse werden dann die Vorverkaufsgebühren durch den Aufschlag für die...
Wenn Kundenverarschung in dieser Art und Weise zurückgewiesen wird, ist kein...
Es sind übrigens 32 4 Personen 2 Flüge 4 Euro 4x2x4 = 32 https://forum.golem.de/read.php...
Es geht ja hier um die Zusatzgebühren aus dem einen Vertrag. Ein "Handy für 1 EUR" sind...