RIAA legt Spezifikation für digitale Wasserzeichen vor
108 Bit zur Kennzeichnung von Musikdateien
Der Verband der amerikanischen Tonträgerhersteller hat eine Spezifikation für den Einsatz von digitalen Wasserzeichen zur weltweit eindeutigen Kennzeichnung von Musikdateien vorgelegt.
108 Bit sollen jede Musikdatei unverwechselbar machen. Das schlägt die Recording Industry Association of America (RIAA) in ihrer neuen "Watermark Payload Specification" vor. Plattenlabels und Musik-Portal-Anbieter können mit dem digitalen Wasserzeichen die von ihnen vertriebenen Musikdateien wiedererkennbar markieren. Anhand des Wasserzeichens wäre jederzeit feststellbar, woher eine bestimmte Musikdatei stammt und auf welchem Weg sie an den Endkunden vertrieben wurde. Die Spezifikation ist bisher nicht öffentlich, sondern wird auf Anfrage von der RIAA zugesandt.
Das von der RIAA vorgeschlagene Wasserzeichen enthält 108 Bits, die in drei Gruppen (Layers) angeordnet sind. Laut Bill Rosenblatt, Betreiber des Copyright-and-Technology-Blogs, enthält der erste Layer Markierungen für Altersbeschränkungen ("parental advisory"), für den urheberrechtlichen Status und dafür, ob der Titel schon veröffentlicht wurde. Der zweite Block enthält Informationen darüber, wer die Rechte an der Musikdatei hält, welchen Musiktitel die Datei enthält, und wie der Vertrieb der Datei erfolgte.
Der dritte Bitblock, 56 Bit lang, ist für variable Informationen vorgesehen. Dort könnte zum Beispiel eingeschrieben werden, wer die Musikdatei wann und wo erworben hat. Denkbar wäre auch, an dieser Stelle Informationen über Nutzungsbeschränkungen - Abspielbeschränkungen, Transferierbarkeit, Kopierbeschränkungen und so weiter - zu speichern. Die Auswertung dieser Zusatzinformationen würde dann auf dem Abspielgerät erfolgen.
Ein denkbares Einsatzszenarium für die von der RIAA vorgeschlagenen Wasserzeichen wären Inhaltsfilter bei Internet Service Providern, um den nicht autorisierten Up- und Download von Musikdateien in Tauschbörsen zu verhindern. In einem anderen Szenario könnte das Wasserzeichen ausgewertet werden, um die Verteilung von Einnahmen aus einer Kulturflatrate anhand der Up- und Downloads von einzelnen Musikdateien zu berechnen. Ein ähnlicher Versuch läuft bereits seit längerer Zeit mit dem vom Fraunhofer IDT entwickelten Potato-Systems.
Informationen darüber, wie robust Wasserzeichen nach der RIAA-Spezifikation sind, liegen bisher nicht vor. Ob das Wasserzeichen also gezielte Manipulationsversuche oder auch nur alltägliche Dateiformatkonvertierungen unbeschadet übersteht, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. [von Robert A. Gehring]
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... indem ich einen Nachweis darüber bringe, wo mein Fahrzeug zum Tatzeitpunkt war...
;-)
Was ist schon verlustlos? ;) Ne, aber im Kern hast du Recht.
Allein die damit einhergehende Drosselung der Geschwindigkeit ist schon ein Greuel.