Gericht verneint Ansprüche der Premier-League gegen Youtube
Ein US-Gericht hat Schadensersatzansprüche der höchsten englischen Fußballspielklasse, der Premier League, gegen Googles Videoplattform Youtube teilweise abgewiesen(öffnet im neuen Fenster) . Richter Louis Stanton aus New York erklärte, dass Urheberrechtsverstöße bei ausländischen Videos, die auf Youtube verfügbar gewesen sein sollen, nicht vom Urheberrechtsgesetz abgedeckt seien. Beide Seiten werteten die Entscheidung in der Klage vom Mai 2007 jedoch für sich als Sieg.
Google-Anwalt Adam Barea erklärte, dass die Schadensersatzansprüche damit vom Gericht abgewiesen seien. Die Klage sei "von Anfang an gegenstandslos gewesen" . Google sei sehr erfreut über das Urteil und werde sich weiter entschieden gegen die Forderungen aus der "gegenstandslosen Sammelklage" wehren, so Barea.
Die Klage der Premier League ist Teil einer Sammelklage, an der auch die Musikindustrie-Branchenorganisation National Music Publishers Association (NMPA) und der mehrfach mit dem Emmy ausgezeichnete Videojournalist Bob Tur teilnehmen. Ob die Entscheidung des Richters auch die anderen Kläger betrifft, ist unklar.
Offen blieb, ob die Kläger sich darauf stützen können, dass die Videos als Sport-Live-Berichte generell urheberrechtlich geschützt seien. Diesen Weg ließ das Gericht ausdrücklich offen. Der Vertreter der Sammelkläger, Louis Solomon von der New Yorker Kanzlei Proskauer Rose, wertete das Urteil deshalb auch als Sieg. Es herrsche nun Klarheit darüber, wie die Kläger in dem Verfahren weiter vorgehen könnten. Wenn sich die Kläger über die Live-Rechte durchsetzen könnten, seien Schadensersatzzahlungen in Milliardenhöhe durchsetzbar, sagte Solomon.
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