Onlinepetition gegen Verbot von "Action-Computerspielen"

Förderung von Computerspielen und Streichung von Begriff "Killerspiel" gefordert

Computerspieler wehren sich gegen die Diffamierung als "Killerspieler" und gegen ein möglicherweise drohendes Herstellungs- und Verbreitungsverbot der Spiele: Auf der offiziellen Petitionsseite des Deutschen Bundestages können sie eine Onlinepetition unterschreiben, die bereits über 3.000 Mitzeichner gefunden hat.

Artikel veröffentlicht am ,

Auf der Petitionsseite des Bundestages ist seit dem 7. Juli 2009 eine Petition online, die sich gegen ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Action-Computerspielen (Direktlink zur Petition) wendet, wie es die Innenminister der Länder am 5. Juni 2009 gefordert haben. Innerhalb weniger Stunden haben über 3.000 Unterzeichner (Stand 8. Juli 2009 um 10 Uhr) dem Text zugestimmt - für Onlinepetitionen ist das sehr viel. Die Zeichnungsfrist endet am 19. August 2009.

Die Petition erkennt das derzeit geltende Jugendschutzsystem ausdrücklich an und fordert sogar, dass der Vollzug bestehender Gesetze verbessert wird, um zu "gewährleisten, dass Kindern und Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich gemacht werden". Sie fordert aber auch, den laut Meinung von Initiator Peter Schleußer "irreführenden und diskriminierenden Begriff 'Killerspiele' aus der politischen Diskussion zu nehmen", "das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen zu stärken" und "Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der Medienkompetenz zu unterstützen". Außerdem soll die "Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in diesen zukunftsträchtigen Berufen" gefördert werden.

Die momentane gesellschaftliche Diskussion sieht die Petition äußerst kritisch: Die Debatte sei auf Seiten der Politik von "Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt". Ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von "Filmen und Computerspielen für Erwachsene" steht aus Sicht von Schleußer "im Widerspruch zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes ('Eine Zensur findet nicht statt')."

Die letzte Onlinepetition, die auf großes Echo in der Bevölkerung und in den Medien gestoßen ist, war die gegen von Franziska Heine gestartete Petition 'Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten' mit über 130.000 Unterzeichnern. Faktisch hat die Petition zwar nichts geändert, aber durch sie ist das Instrument der Onlinepetition und vor allem die große Gruppe der Internetnutzer und webaffinenen Wähler wohl auch beim ein oder anderen Politiker ins Bewusstsein gerückt.

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Der Kaiser! 13. Jul 2009

Seh ich nicht so.. Die Menschen die sich hier äussern, werden was anderes wählen. Die...

Der Kaiser! 11. Jul 2009

Viele WOLLEN das auch gar nicht! ;)

Ekelpack 10. Jul 2009

Das erzählen sie einem nur, damit man trotzdem Kinder macht. Hinterher hat man dann den...

qosst 10. Jul 2009

mir fallen da auf schlag seit jahren petitionen gegen: cdu/spd/fdp usw. ein...



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