Kritik an Zugriff auf Vorratsdatenspeicherung in Kiel
Datenschützer und Opposition in Schleswig-Holstein haben die Entscheidung der Landesregierung kritisiert, der Polizei durch eine Gesetzesänderung Zugriff auf die Vorratsdaten zu geben. Der Arbeitskreis Vorrat Nord, FDP, Grüne und der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) im Landtag haben die Änderung des Landesverwaltungsgesetzes als "weiteren, schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger" des Landes bezeichnet.
Die Polizei darf immer dann auf die bei den Providern und Telekommunikationsunternehmen gesammelten Verbindungs- und Standortdaten zugreifen, wenn das wegen "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" als nötig erscheint.
Thilo Pfennig vom AK Vorrat Nord kritisiert die Festlegung, "da die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung" noch ausstünde. Der Arbeitskreis hat die mit über 34.000 Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik initiiert, die sich gegen die verdachtslose Protokollierung der Telekommunikationsdaten richtet.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 11. März 2008 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf schwere Straftaten eingeschränkt und die Genehmigungspflicht durch einen Ermittlungsrichters angeordnet. Die Speicherung wurde aber nicht ausgesetzt.
Wegen der laufenden Verfassungsbeschwerde sei "klar, dass das Gesetz nicht Bestand haben wird" , kritisierte der Vorsitzende der Schleswig-holsteinischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel. Ihm sei unbegreiflich, wieso CDU und SPD ein Gesetz verabschiedet hätten, was so bereits für andere Bundesländer für verfassungswidrig erklärt worden sei.
Wolfgang Kubicki, der dortige FDP-Fraktionschef, sprach am 6. Juli 2009 von einem Ausverkauf von Bürgerrechten. Die persönliche Freiheit dürfe nicht einem kollektiven Sicherheitswahn geopfert werden. Solch eine kollektive Sicherheit werde es nicht geben, egal wie sehr die Gesetze ausgeweitet würden.



