Formale Untersuchung zum Google-Books-Abkommen

US-Justizministerium untersucht wettbewerbsrechtliche Auswirkungen

Das US-Justizministerium hat dem New Yorker Richter Denny Chin mitgeteilt, dass es die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen des Abkommens von Google über digitalisierte Bücher mit Autoren und Verlagen untersuchen wird. Chin muss die außergerichtliche Einigung prüfen.

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Das US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) hat eine formale Untersuchung gegen das Abkommen, das Google mit Verlegern und Autoren geschlossen hat, eingeleitet. Das geht aus einem Schreiben hervor, das der New Yorker Richter Denny Chin veröffentlicht hat. Grund sind wettbewerbsrechtliche Bedenken.

Anhörung im Oktober

Im Oktober 2008 hatte sich Google mit dem Autorenvereinigung Authors Guild und dem Verlegerverband Association of American Publishers (AAP) außergerichtlich über die Nutzung der von Google digitalisierten Bücher geeinigt. Danach darf Google die Bücher ins Internet stellen. Nutzer erhalten eine Vorschau und können das Nutzungsrecht am ganzen Buch kaufen. Die Einnahmen teilt Google mit den Rechteinhabern. Die Einigung bedarf allerdings noch der Zustimmung durch das zuständige Gericht in New York. Chin ist mit der Prüfung betraut und hat für den 7. Oktober eine Anhörung angesetzt.

Die Regierung habe sich zu diesem Zeitpunkt noch keine abschließende Meinung über die Bedenken und die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen gebildet, heißt es in dem Schreiben. "Wir sind aber zu dem Schluss gekommen, dass die Fragen, die die vorgeschlagene Einigung aufwirft, weitere Untersuchungen erfordern."

Unterschiedliche Einschätzungen

Die Einschätzungen des Schreiben sind unterschiedlich. "Wir freuen uns, dass das DOJ unsere Bedenken ernst nimmt", sagte Peter Brantley vom Internetarchiv Archive.org der New York Times. Archive.org gehört zusammen mit der Verbraucherschutzvereinigung Consumer Watchdog zu den schärfsten Kritikern des Abkommens. Diese bemängeln, dass Google sich über das Abkommen ein Monopol auf Millionen von Büchern sichere. Das gilt vor allem für vergriffene Bücher, deren Urheberrechtsschutz noch nicht abgelaufen ist, deren Autoren oder Rechteinhaber aber nicht ausfindig gemacht werden können. Google bekäme das alleinige Verwertungsrecht für diese Bücher, befürchten die Gegner, unter denen auch viele Bibliotheken sind.

Die AAP indes sieht keinen Grund zur Besorgnis. Es werde möglicherweise einige Änderungen geben, aber die Einigung mit Google sei nicht in Gefahr, sagte Vorstandsmitglied Allan Adler dem Wall Street Journal. Ein ehemaliger Mitarbeiter der Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission sagte der Zeitung, das Ministerium wolle lediglich das Gericht informieren.

Google ist kooperationsbereit

Google hat in einer Stellungsnahme betont, dass die Einigung mit den Verlagen und den Autoren nicht exklusiv sei. Das Unternehmen hat stets darauf verwiesen, dass Leser über Google Books einfach Zugang zu vergriffenen Büchern erhielten und dass deren Autoren die Möglichkeit bekämen, mit ihren Werken weiterhin Geld zu verdienen. Google bestätigte, dass das DOJ und einige Generalstaatsanwälte Informationen über das Abkommen angefordert hätten und versicherte, man sei "gerne bereit, alle ihre Fragen zu beantworten.

Das Ermittlungsverfahren kommt nicht unerwartet. Im April hatte das DOJ bereits eine Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Aspekte des Abkommens, das Google mit Verlegern und Autoren geschlossen hatte, angekündigt. Im Juni hatte es dann die Beteiligten aufgefordert, Dokumente zu dem Abkommen vorzulegen.

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