Datenschutzgesetz: Alle unzufrieden
Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Datenhandel und Datenschutzaudit wird am 3. Juli 2009 im Bundestag mit Regierungsmehrheit verabschiedet werden. Mit dem seit Jahren geplanten Gesetzeswerk war die Große Koalition angetreten, um den illegalen Datenhandel zu bekämpfen. Zahlreiche schwere Vergehen von Unternehmen sorgten 2008 für entsprechenden öffentlichen Druck.
Nach der geplanten Neuregelung sollen Werbezusendungen grundsätzlich von der vorherigen Einwilligung des Angeschriebenen abhängen. Verbesserungen beim Arbeitnehmerdatenschutz, striktere Anforderungen an die Datensicherheit und mehr Präventionsmöglichkeiten für die Datenschutzaufsicht gehören ebenfalls zu dem Paket.
Ausnahmsweise sollen jedoch Werbebriefe bis zum Widerspruch des Angeschriebenen immer dann zulässig bleiben, wenn aus dem Brief die Quelle der Adresserhebung eindeutig hervorgeht. Weiter darf Eigenwerbung mit Kundendaten betrieben werden, die durch frühere Vertragsbeziehung in Unternehmensbesitz gelangten. Das Listenprivileg erlaubt Unternehmen bislang, ohne Einwilligung der Betroffenen auf listenmäßig erfasste personenbezogene Daten zu Name, Beruf, Adresse und Alter für die Werbung zuzugreifen, diese anzureichern und weiterzuverkaufen.
Verbraucherschützer beklagen Streichung von Opt-in
Für die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist der Kompromiss nicht akzeptabel. "Die Verbraucher wurden von der großen Koalition verschaukelt" , so Vorstand Gerd Billen. Er bezeichnete die Novelle als herbe Niederlage. Gestrichen aus dem Entwurf wurde die Einwilligungslösung (Opt-in), nach der der Verbraucher aktiv zustimmen muss, bevor seine Daten weiterverkauft werden dürfen. Das versprochene Verbot der Datenweitergabe ohne Einwilligung und ein Verbot der untergeschobenen und erzwungenen Einwilligungen sei darin nicht mehr enthalten. In beiden Punkten sei die Politik zurückgerudert. Auch wurde die Forderung nicht aufgegriffen, die Verbraucherorganisationen mit dem Recht auszustatten, gegen Datenschutzverstöße mit einem Verbandsklagerecht effektiv vorzugehen. Stattdessen habe man sich dem Lobbydruck aus Versandhandel, Direktmarketing- und Verlagsbranche gebeugt, so Billen.
Für Jan Korte vom Parteivorstand Der Linken sind deshalb die nächsten Datenschutzskandale schon vorprogrammiert. "Der monatelange massive Druck der Lobbyverbände kippte sowohl die Abschaffung des Listenprivilegs beim Datenhandel, als auch ein generelles Koppelungsverbot aus dem Koalitionskompromiss" , beklagte Korte. Alle ursprünglich getroffenen einigermaßen festen Regelungen seien in einem Meer von Ausnahmen versenkt worden.
Verleger befürchten wirtschaftliche Nachteile
Der Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) kritisiert die Novelle von der anderen Seite. Der VDZ erkenne zwar an, dass sich Parlamentarier beider Regierungsparteien bemüht hätten, den ersten, "äußerst wirtschafts- und pressefeindlichen Regierungsentwurf abzumildern" , erklärte ein Vertreter. Mit dem vereinbarten Kompromiss sei die Gewinnung einer ausreichenden Zahl potenzieller Neu-Leser aber fraglich. Die erzwungene Klarnamenkennzeichnung des Adresslieferanten könne nämlich dazu führen, dass die verfügbaren Adressen ganz erheblich zurückgingen.
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels kritisiert, dass das neue Gesetz eine deutliche Mehrbelastung der Wirtschaft bedeute, und das, obwohl es mehr als fraglich sei, ob das Ziel - mehr Schutz vor Datenmissbrauch - erreicht werden könne.



