Streit über Privatkopien und Open Access
Positionen zum dritten Korb der Urheberrechtsreform
Mitte Februar 2009 hatte das Bundesjustizministerium eine Umfrage zur "Prüfung weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im Bereich des Urheberrechts" gemacht. Jetzt gibt es - ganz unterschiedliche - Antworten: zu Open Access, Privatkopien und dem Handel mit gebrauchter Software.
Vor lauter Körben kann man das Urheberrecht kaum noch erkennen. 2003 gab es den sogenannten ersten Korb der Urheberrechtsnovelle, 2008 trat der zweite Korb in Kraft. Mit den beiden Körben wurden im Urheberrecht internationale und europäische Vorschriften umgesetzt. Es wurden neue Schutzrechte zugunsten von Verwertern eingeführt und bestehende verschärft. Wo es um Verbraucherrechte ging, verwies der Gesetzgeber immer wieder auf den nächsten Korb, der die offenen Fragen regeln würde.
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Nach zwei Körben sind immer noch viele Fragen offen. Das Bundesjustizministerium arbeitet am dritten Korb und startete dazu im Februar eine Konsultation. Unter anderem wollte das Ministerium wissen, ob die Privatkopiebestimmungen weiter zulasten der Verbraucher eingeschränkt werden sollten; ob intelligente Aufnahmesoftware verboten werden sollte; ob Open Access durch ein "Zweitverwertungsrecht für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen geschaffen werden sollte, die überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind; und ob der Handel mit gebrauchter Software auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt werden sollte.
Wie nicht anders zu erwarten, fallen die Stellungnahmen der befragten Institutionen sehr unterschiedlich aus. Vor einigen Tagen hat der Deutsche Kulturrat, der Dachverband der mehr als 200 deutschen Kulturverbände, seine Positionen veröffentlicht.
Kulturrat für Einschränkung der Privatkopie
Dem Kulturrat wäre eine weitere Einschränkung der Privatkopie sehr recht, denn dieses Gesetzesprivileg werde "in einem großen Umfang genutzt, um den Kauf von urheberrechtlich geschützten Werken zu vermeiden". Die von den Verbrauchern für das Privileg an die Verwertungsgesellschaften gezahlten Vergütungen sollen aber weiter fließen. Weniger Privatkopien dürften "nicht dazu führen, dass die ohnehin geringe Vergütung [..] noch weiter abgesenkt wird". Das Problem der intelligenten Aufnahmesoftware will der Kulturrat auf europäischer Ebene gelöst sehen. Ein deutscher Alleingang erscheint dem Verband wenig erfolgversprechend.
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du liegst falsch, denn zwar ist es richtig, das Stars regelrecht produziert werden und...
Stimmt! Falsch, überzogenes Urheberrecht verhindert die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu...
Zu dem Text fällt mir nur eine Frage ein. Warum musst du für eine einmal im Leben...
ist garnicht nötig... Diese angeblichen Schäden existieren nur in den Vorstellungen der...