Streit über Privatkopien und Open Access
Bei Open Access sieht der Kulturrat keinen Handlungsbedarf. Weder sollte es für Wissenschaftler ein gesetzlich verankertes Zweitverwertungsrecht geben, noch müsse von Gesetzes wegen den Besonderheiten von Open-Access- und Open-Source-Verwertungsmodellen Rechnung getragen werden. Den Zugang zu sogenannten verwaisten Werken - das sind Werke, deren Rechteinhaber nicht zu ermitteln beziehungsweise zu erreichen sind - will der Kulturrat verbessern und spricht sich für gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene aus.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat in seiner Stellungnahme kritisiert, dass "das Recht auf Privatkopie nicht thematisiert, sondern [...] lediglich weitere unverhältnismäßige und unseres Erachtens nicht durchsetzbare Verschärfungen der Privatkopie vorgeschlagen" werden. Eine Beschränkung der Privatkopie auf Kopien nur vom eigenen Original, wie vom Bundesjustizministerium angedacht, lehnen die Verbraucherschützer ab. Auch von einem Verbot intelligenter Aufnahmesoftware will der VZBV nichts wissen. Im Hinblick auf Open Access spricht sich der VZBV klar für eine gesetzliche Verankerung eines Zweitverwertungsrechts aus.
Verbraucherzentrale für mehr Verständlichkeit
Für das komplizierte und für die normalen Verbraucher weitgehend unverständliche Urheberrechtsgesetz fordern die Verbraucherschützer mehr Normenklarheit: "Dieses Bedürfnis an Normenklarheit ist hier sogar dringender als in anderen Zusammenhängen, denn das Urheberrecht hat sich durch die weite Verbreitung von Digitaltechnologie und Onlinezugängen in den Haushalten zu einem allgemeinen Verhaltensrecht entwickelt."
Mit der geltenden Gesetzeslage in Bezug auf die Weiterveräußerung unkörperlicher Werke - Downloadmusik oder -spiele, Softwarelizenzen ohne Speichermedium und so weiter - sind die Verbraucherschützer ganz und gar nicht zufrieden. Sie monieren, dass das Gesetz der Entwicklung auf dem Markt hinterherhinkt und zu "unangemessenen Folgen für die Verbraucher" führt.
Bibliotheken sehen sich bedroht
Der Deutsche Bibliotheksverband sieht durch eine mögliche Einschränkung der Privatkopiebestimmungen "zentrale Aufgaben von Bibliotheken unmöglich" gemacht. Besonders betroffen wäre der Bereich der Langzeitarchivierung, in dem Werke permanent auf neue Medientypen kopiert werden müssten. Der Kopienversand würde bei einem Verbot der Herstellung von Kopien durch Dritte seine Rechtsgrundlage verlieren - "Der gesamtgesellschaftliche Schaden wäre enorm."
Die mögliche Einführung eines Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Publikationen wird vom Bibliotheksverband klar befürwortet. Um den privatwirtschaftlich operierenden Fachlagen nicht die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen, würde eine "angemessene Embargofrist" völlig ausreichend sein. Wissenschaftler dürften ihre Aufsätze dann erst nach einer Frist von einigen Monaten anderweitig veröffentlichen. Dieses Modell wird in den USA bereits breit praktiziert.
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du liegst falsch, denn zwar ist es richtig, das Stars regelrecht produziert werden und...
Stimmt! Falsch, überzogenes Urheberrecht verhindert die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu...
Zu dem Text fällt mir nur eine Frage ein. Warum musst du für eine einmal im Leben...
ist garnicht nötig... Diese angeblichen Schäden existieren nur in den Vorstellungen der...