Klarmobil: Kunden müssen bei Wenignutzung 1 Euro zahlen
Per E-Mail wurden Klarmobil-Kunden auf die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen, die bereits ab dem 1. Juli 2009 gilt. Ab diesem Datum werden auch Bestandskunden zur Kasse gebeten, wenn sie weniger als 3 Euro Umsatz pro Monat erzeugen. Wer also im Monat für 2,99 Euro SMS versendet und telefoniert, muss 1 Euro zahlen. Der Anbieter nennt das Nutzungsgebühr.
Pikanterweise wirbt der zum Freenet-Konzern gehörende Prepaid-Discounter derzeit damit, dass Kunden dort telefonieren könnten, ohne sich zu ruinieren. Allerdings ist es in der Branche unüblich, dass der Kunde zur Kasse gebeten wird, weil er weniger telefoniert als das Unternehmen verlangt.
Widerspruch mit unklaren Folgen
Klarmobil-Kunden haben drei Wochen Zeit, den geänderten AGB zu widersprechen. Dies muss schriftlich auf dem Postweg geschehen. Einen Widerspruch per E-Mail sieht der Anbieter nicht vor. Erfolgt der Widerspruch nicht, geht der Betreiber davon aus, dass die neuen AGB angenommen wurden. Was der Kunde im Fall eines Widerspruchs zu erwarten hat, bleibt unklar. In jedem Fall wird ein Weiterbetrieb des Vertrags zu den alten Konditionen ausgeschlossen.
Obwohl die veränderten AGB für Neukunden bereits seit mehreren Monaten gültig sind, fehlt die betreffende Passage zur Nutzungsgebühr in den AGB auf der Klarmobil-Webseite.
In einer Stellungnahme des Unternehmens heißt es, nur zwei Prozent der Kunden gehörten zu den Wenigtelefonierern, die diese 1 Euro Nutzungsgebühr bezahlen müssten. Alle anderen Kunden erzeugten ohnehin mehr als 3 Euro Umsatz im Monat.



