Justizminister für Strafverschärfung bei Kinderpornografie
"Wer sich das anschaut, muss wissen, dass er dran ist"
Durch die Debatte über Internetsperren ist der Druck auf die Länder-Justizminister gewachsen, wirksam gegen Online-Kinderpornografie vorzugehen. Die Deutsche Kinderhilfe fordert strengere Strafen und die internationale Ächtung von Staaten, die Kinderpornografie dulden.
Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Dresden haben sich die Justizminister der Länder für eine strengere Strafverfolgung von Kinderpornografie im Internet ausgesprochen. Der digitale Austausch von Kinderpornos könne noch nicht ausreichend verfolgt werden, weil die Gesetze sich bislang eher gegen kinderpornografische Druckschriften richteten, die sich Pädokriminelle "verschaffen" müssten. Der Beweis des aktiven Herunterladens müsse erbracht werden.
Sachsens Innenminister Geert Mackenroth (CDU), Vorsitzender der Justizministerkonferenz, sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung: "Wir brauchen ein klares und abschreckendes Signal an die Schmuddel-Mafia. Wer sich kinderpornografische Bilder oder Videos im Internet auch nur anschaut, der muss wissen, dass er dran ist. Wir müssen das Strafrecht auf die Höhe der Internetzeit bringen.". An Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) habe die Konferenz die Aufforderung gerichtet, dies bei der Reform des Sexualstrafrechts zu berücksichtigen.
Die Justizminister folgen damit einer langjährigen Forderung der Deutschen Kinderhilfe, die kritisiert, dass das Herunterladen von kommerziellen Filmen oder illegaler Software mit drei Jahren Haft geahndet wird, das Herunterladen pädokrimineller Inhalte jedoch nur mit zwei Jahren. Hier sei eine Erhöhung des Strafmaßes auf fünf Jahre dringend geboten, fordert die Kinderhilfe.
In Deutschland sei der sexuelle Missbrauch von Kindern "ein Vergehen" also eine minderschwere Straftat, während Raub oder Drogenhandel als Verbrechen geahndet würden.
International müssten schwarze Listen geschaffen werden, um Staaten, die beim Kampf gegen Pädokriminalität nicht kooperierten, zu ächten und mit Sanktionen zu belegen. "Auf Bundesebene sind nun die Entscheider gefragt, dieses wichtige Signal aufzugreifen und für die weiteren notwendigen Schritte zu sorgen", so Georg Ehrmann, der Chef der Deutschen Kinderhilfe.
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Wäre das damit nicht eigentlich "im Zweifel für den Angeklagten"?
Mich würde auch mal intressieen wieso hier Kommentare / Threads usw vesrchwinden ;)
kt
nuja, 1. warum schalten die das internet nicht ab? vor 1991 gabe es das auch nicht. 2. in...