Urheberrechtsabgabe auf Speicherkarten und USB-Sticks kommt
Kompromiss: Vergütungssatz bei 10 Cent pro Stück
Die Urheberrechtsabgabe auf Speicherkarten und USB-Sticks kommt in Kürze. Hersteller und Importeure von Speicherkarten und USB-Sticks haben sich mit den Verwertungsgesellschaften geeinigt. Jetzt werden die Details ausgehandelt.
Hersteller und Importeure von Speicherkarten und USB-Sticks haben einer Einigung mit den Verwertungsgesellschaften über eine Vergütungspflicht ihrer Produkte zugestimmt. Das gab der Branchenverband Informationskreis Aufnahmemedien (IM) bekannt, in dem Firmen wie Fuji, Hama, Imation, Intenso, Kodak, Maxell, Panasonic, Philips, Sony und Verbatim vertreten sind. Danach ist für die Speicher unabhängig von ihrer Kapazität ein Vergütungssatz von 10 Cent pro Stück zu zahlen. Zuvor war in den Medien von 1 Euro pro Stück die Rede gewesen, was die Verwertungsgesellschaften so jedoch nie gefordert hatten.
Speicherkarten, USB-Sticks und Festplatten, die für Privatkopien genutzt werden, waren bisher nicht abgabepflichtig, was sich mit dem neuen Urheberrechtsgesetz (2. Korb) änderte. Die Preiserhöhung wird von der Firma gezahlt, die die Produkte in den Verkehr bringt, und dann in den Endkundenpreis einkalkuliert. Durch den starken Preisverfall bei Speicher würde ein Plus von 10 Cent jedoch kaum auffallen, erfuhr Golem.de aus Branchenkreisen. In den anstehenden Verhandlungen würden die Einzelheiten der vertraglichen Konditionen festgelegt. Ein Abschluss wird in den nächsten Wochen bis Monaten erwartet.
Wie vom Gesetzgeber durch den sogenannten 2. Korb zum Urheberrechtsgesetz festgelegt, verhandeln die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die VG Bild-Kunst und die VG Wort seit über einem Jahr mit den Herstellerverbänden IM, ZVEI und Bitkom. Dabei geht es um eine Vergütung für Geräte und Speichermedien, die für die private Vervielfältigung urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützter Werke genutzt werden können.
Bitkom-Urheberrechtsexpertin Judith Lammers hatte die Forderungen der Verwertungsgesellschaften bislang als "abstrus" bezeichnet. Ein Großteil der Speicherkarten werde in der Digitalfotografie eingesetzt. "Von einer Nutzung für Privatkopien ist man weit entfernt. Gleiches gilt für USB-Sticks. Sie werden schwerpunktmäßig im gewerblichen Bereich genutzt und hier als Transfermedium."
Doch nun scheint die Einigung geglückt. "Mit diesem Ergebnis ist es beiden Seiten erstmals gelungen, das neue Vergütungssystem in vernünftiger Art und Weise in die Praxis umzusetzen", sagte Rainald Ludewig, IM-Vorsitzender und Chefjustiziar bei Panasonic. Das Ergebnis sei ausgewogen und trage sowohl den Ansprüchen der Urheber als auch der Industrie Rechnung. Er hoffe, dass diese Vereinbarung eine Vorreiterrolle bei allen noch streitigen Verfahren einnehmen werde.
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Darf man sich nun die 10.000 Euro für eine Render-Software sparen und sie stattdessen auf...
DIESE Aussage halte ich für sehr gewagt :D
weil Privatkopien ja auch für "nahestehende Personen" sein können, also auch für Freunde.
Und die Frauen zahlen, weil sie das "empfangsbereite Gerät" bereitstellen, ne?