Bundestag beschließt Internetsperren

Erwartungsgemäß hat der Bundestag heute das von Familienministerin Ursula von der Leyen eingebrachte " Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen(öffnet im neuen Fenster) " beschlossen. Mit der Mehrheit von Union und SPD, gegen die Stimmen von FDP, Grünen und der Linken setzte die große Koalition das Gesetzesvorhaben durch. Ziel ist die "Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten" im Internet.
Das umstrittene Gesetz verpflichtet Provider dazu, den Zugang zu Websites mit Kinderpornografie im Ausland zu blockieren . Das Bundeskriminalamt wird die entsprechenden Sites ermitteln und den Providern eine Liste zustellen. Diese müssen dann den Zugang unterbinden.
Kurz vor der Abstimmung waren noch einige Änderungen an dem Gesetzesentwurf(öffnet im neuen Fenster) vorgenommen worden. Unter anderem wurde der Zeitraum der Aktualisierung der Sperrliste von "arbeitstäglich" auf "täglich" verkürzt. Zudem wurde die Nutzungsmöglichkeit der Daten, die beim Aufruf einer gesperrten Seite anfallen, beschränkt: Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass diese Daten "den zuständigen Stellen auf deren Anordnung" zur Strafverfolgung zur Verfügung gestellt werden müssten. Das beschlossene Gesetz untersagt jedoch explizit die Verwendung der Verkehrs- und Nutzungsdaten "für Zwecke der Strafverfolgung" .
Löschen vor Sperren
Die wichtigste Änderung ist indes die Aufnahme eines Artikels in das Gesetz, nach dem eine Löschung von Inhalten der Sperrung vorzuziehen sei. Danach sollen Webseiten nur dann in die Sperrliste aufgenommen werden, wenn "zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind."
Das gilt vor allem, wenn der Anbieter "in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments" ansässig ist. Wird das Angebot jedoch außerhalb der EU gehostet, kann das BKA die Website sofort in die Sperrliste aufnehmen, wenn "davon auszugehen ist, dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen."
Zudem wurde die Einführung eines Expertengremiums beschlossen, das "mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben" prüfen soll, ob die Websites auf der Sperrliste auch zu Recht blockiert werden. Das Gremium soll vom Bundesdatenschutzbeauftragten berufen werde. Peter Schaar, der dieses Amt derzeit ausübt, lehnt dies ab. In die Sperrlisten anderer Länder waren irrtümlich auch harmlose Angebote aufgenommen worden. Die dänische Polizei hatte etwa die Seite einer niederländischen Spedition blockiert.
Im Vorfeld hatte es heftige Proteste gegen das Gesetz gegeben. Die Gegner kritisierten, dass die Sperren leicht zu umgehen und damit letztlich nutzlos seien. Dafür schaffe Ministerin von der Leyen eine Infrastruktur für Zensur. Auch am heutigen Donnerstag hatten zahlreiche Gegner der Internetsperren demonstriert.
130.000 Gegner unterschreiben Onlinepetition
Besonders eindrucksvoll war das Ergebnis der von der Berlinerin Franziska Heine initiierten Onlinepetition: 130.000 Gegner traten namentlich gegen das Gesetz ein. Geholfen hat es nicht. Hein will sich damit jedoch nicht zufrieden geben. In einem Gespräch mit der Wochenzeitung Freitag(öffnet im neuen Fenster) kündigte sie eine Verfassungsklage gegen das Gesetz an.
Die Debatte über das Gesetz war heftig und zum Teil sehr unsachlich. Während die Gegner von der Leyen als " Zensursula " verunglimpften, rückten die Befürworter des Gesetzes die Kritiker in die Nähe der Täter. Von der Leyen etwa sagte , wer gegen die Internetsperren sei, toleriere, dass "weiterhin uneingeschränkt die Vergewaltigung von Kindern" gezeigt werde. Mit zum Teil abenteuerlichen Meinungsumfragen versuchten beide Seiten bis zuletzt , ihre Position zu untermauern.



