StudiVZ gewinnt Prozess gegen Facebook
Die für Wettbewerbssachen zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat heute die Klage von Facebook abgewiesen. Facebook wirft den Berlinern vor, sie hätten den Quellcode sowie das grundsätzliche Design kopiert. Markus Berger- de Léon, Chef von StudiVZ, zeigt sich erfreut: "Wir freuen uns, dass das Landgericht Köln die Klage vollumfänglich abgewiesen hat. Denn solch eine Klage bindet Kapazitäten und Geld. Für uns ist dieses Urteil auch ein Signal an den Markt, dass unser Angebot rechtens ist."
In der Tat stand in den Gründertagen von StudiVZ im versteckten Code der Seite das Wort Fakebook. Deshalb und wegen der offensichtlichen optischen Ähnlichkeiten will Facebook den Deutschen untersagen, ihren vorhandenen Auftritt weiterzubetreiben. Neben der Klage in Deutschland läuft eine weitere in den USA.
Facebook ist mit 225 Millionen Nutzern monatlich das weltweit größte Social Network. StudiVZ ist im Verbund mit den Ablegern SchuelerVZ und MeinVZ der deutsche Marktführer und bringt es auf 12,9 Millionen registrierte Nutzer.
Das Landgericht Köln konnte "trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten" keine unlautere Nachahmung erkennen (Aktenzeichen: 33 O 374/08). Denn es fehle an einer Herkunftstäuschung. Sprich: StudiVZ versuche nicht, Verbrauchern vorzuspielen, sie befänden sich bei Facebook. Ein entscheidender Faktor sei dabei, dass beim Start des deutschen Netzwerks im November 2005 Facebook hierzulande gar nicht bekannt gewesen sei. Erst mit seiner deutschen Version, die im März vergangenen Jahres online ging, richte sich der Dienst explizit auch an Nutzer in Deutschland.
In der ersten Stellungnahme geht der Kölner Richter hart mit Facebook ins Gericht: Die Anwälte der Amerikaner hätten "lediglich Vermutungen angestellt", diese seien nicht konkret genug gewesen, um einen Vergleich der Quellcodes durch einen Sachverständigen zu rechtfertigen. Markus Berger- de Léon kommentiert: "Es ist schon bemerkenswert, wie viel Energie Facebook in diese Klage gesteckt hat. Man hat den Eindruck, es geht darum, mit Methoden außerhalb des Wettbewerbs im deutschen Markt Fuß zu fassen."
Die Ähnlichkeiten der beiden Angebote könnten auch darauf beruhen, dass den Gründern von StudiVZ Facebook bekannt gewesen sei und sie die Seite "mit Hilfe der im Internet für jedermann sichtbaren Informationen" in Anlehnung an das US-Netz nachprogrammierten. Nun kann Facebook Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.
Ob das deutsche Urteil Auswirkungen auf die Klage in den USA hat, lasse sich noch nicht absehen. Auch ist offen, ob Facebook in die nächste Instanz gehen wird. Berger-de Léon lässt Zweifel anklingen: "Das Urteil spricht eine sehr deutliche Sprache."
[von Thomas Knüwer / Handelsblatt(öffnet im neuen Fenster)]
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