Hollywood lässt den analogen Videoausgang sterben
Das Advanced Access Content System (AACS) wird Blu-ray-Playern die analogen Zähne ziehen. Ab dem 1. Januar 2014 dürfen keine AACS(öffnet im neuen Fenster) -kompatiblen Abspielgeräte mehr hergestellt oder verkauft werden, die Inhalte analog ausgeben können. Neuere Blu-ray-Player werden Filme dann nur noch über kopiergeschützte Digitalausgänge sichtbar machen. Schon vorher, ab dem 1. Januar 2011, dürfen neu hergestellte Abspielgeräte mit AACS-Unterstützung Inhalte über ihre Analogausgänge nur noch in einfacher Auflösung (SD) ausgeben. Das sieht die jetzt veröffentlichte, finale Fassung des Lizenzvertrages(öffnet im neuen Fenster) für den AACS-Standard vor.
Von der schrittweisen Abschaltung der Analogausgabe – dem "analogen Sonnenuntergang" (analog sunset) – könnten prinzipiell auch ältere Blu-ray-Player und PCs mit Blu-ray-Laufwerken betroffen sein. Durch Software-Updates könnten bei vielen Modellen die analogen Ausgabeanschlüsse deaktiviert werden. Für PCs könnten die Updates sowohl von den Grafikkartenherstellern als auch von den Herstellern der Abspielsoftware ausgeliefert werden. Standalone-Blu-ray-Player können wahlweise per Internetzugang oder auf aktuellen Blu-ray-Titeln mit entsprechenden Updates versorgt werden .
Aus Verbrauchersicht grundsätzlich positiv zu bewerten ist die Möglichkeit, künftig Privatkopien von AACS-geschützten Medien herstellen zu dürfen. Dafür sieht die endgültige AACS-Lizenzvereinbarung eine Erlaubnis für sogenannte kontrollierte Kopien (managed copies) vor. Ob und wie die Hollywood-Studios von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, wird die Zukunft zeigen.
Entwickelt wird der AACS-Standard von einem Konsortium, zu dem Disney, Microsoft, Intel, Panasonic, Toshiba, Sony, IBM und Warner gehören. AACS gehört zur Standardausstattung von Blu-ray-Playern. Auch bei der mittlerweile obsoleten HD-DVD-Technologie kam AACS zum Einsatz.
Schon seit geraumer Zeit bieten verschiedene Hersteller Software zur Umgehung des AACS-Schutzes an. In Deutschland und vielen anderen Ländern ist die Verbreitung und Benutzung solcher Software aber gesetzlich verboten. [von Robert A. Gehring]