Frankreichs Regierung hält an Anti-Piraterie-Gesetz fest

Kulturministerin: 90 Prozent des Gesetzes verfassungskonform

Internetsperren für illegales Filesharing wird es in Frankreich nach dem Einspruch des Verfassungsgerichts zwar nicht geben, aber die Anti-Piraterie-Behörde wird trotzdem eingerichtet. Über Sanktionen für Urheberrechtsverstöße wird neu entschieden.

Artikel veröffentlicht am , Meike Dülffer

Die Gegner des französischen Gesetzes gegen illegale Filesharer, la Loi Hadopi, haben sich offenbar einmal mehr zu früh gefreut. Zwar erklärte das Verfassungsgericht am 10. Juni 2009, die vorgesehene Strafe für illegales Downloaden, nämlich das Sperren des Internetzugangs, in der im Gesetz vorgesehenen Form für unzulässig. Doch damit ist das Gesetz nicht vom Tisch.

Frankreichs Regierung will daran festhalten und lediglich die vom Verfassungsgericht beanstandeten Elemente verändern. Kulturministerin Christine Albanel vertrat in einem Interview mit dem Fernsehsender Europe 1 die Auffassung, das Verfassungsgericht habe schließlich gegen 90 Prozent des Gesetzes nichts einzuwenden gehabt.

In der Tat hatte das Verfassungsgericht nur die vorgesehenen Sanktionen für verfassungswidrig erklärt. Internetsperren seien unzulässig, weil sie die Kommunikationsfreiheit beschränkten, die Beweislast umkehrten und es im übrigen keinen Richtervorbehalt gebe. Nun denkt die Regierung darüber nach, den Richtervorbehalt in das Gesetz einzubauen.

Gegner des Gesetzes, darunter die Sozialisten, bezeichnen hingegen die Internetsperren als Kern des Gesetzes und halten es mit dem Richterspruch für endgültig gescheitert. "Das Gesetz wurde endlich beerdigt", kommentierte die Bürgerrechtsorganisation La quadrature du net.

Behörde wird geschaffen

Die Regierung jedoch will, so beschlossen gestern die zuständigen Minister, das Gesetz ohne den Passus über die Art der Sanktionen in Kraft treten lassen. So könnte die vorgesehene Behörde (HADOPI), die für das Abmahnwesen zuständig sein soll, bereits im Herbst 2009 ihre Arbeit aufnehmen. Die konkreten Sanktionen für Urheberrechtsverstöße würden dann später beschlossen.

"Was übrig bleibt, ist eine riesige Spammaschine für die Unterhaltungsindustrie, bezahlt vom Steuerzahler", kommentiert La quadrature du net. Die Organisation warnt jedoch, das nächste Gesetz zur Überwachung sei bereits in Arbeit - nach Hadopi kommt Loppsi.

Die deutsche Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hingegen wünscht sich auch für Deutschland ein Gesetz, das mit la Loi Hadopi vergleichbar wäre. "Ein derartiges Verfahren, dessen Fokus auf Aufklärung beziehungsweise Warnung liegt, steht auch im Zentrum des deutschen Modells, wie es von der GVU und assoziierten Verbänden der Kreativwirtschaften für Deutschland vorgeschlagen wird", kommentiert GVU Geschäftsführer Matthias Leonardy die französische Debatte und plädiert für klare Strafen. "Eine verhaltensändernde Wirkung von Maßnahmen gegen das Raubkopieren kann aber nur erreicht werden, wenn nach den ersten beiden Stufen - Aufklärung und Warnung - auch eine spürbare Sanktion droht."

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TiTUS 15. Jun 2009

Du bist ein kleiner lustiger Puschel-Hase, habe ich recht? So einer mit lustigen...

:-) 14. Jun 2009

Bald genügen 0%, dafür hat das neue Gesetzt einen Monat lang neben der Verfassung im...

Infokrieger 14. Jun 2009

Was ist das und wo kriegts mans?

niabot 14. Jun 2009

Inwiefern wird dadurch deine Meinungsfreiheit eingeschränkt? Zudem wirst du nicht daran...



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