Französisches Verfassungsgericht stoppt Internetsperren

Internetzugang gehört zur Kommunikationsfreiheit

Das französische Loi Hadopi, das vorsieht, Nutzern nach dreimaligem illegalen Downloaden den Internetzugang zu sperren, verstößt gegen die Verfassung. Das entschied das französisches Verfassungsgericht.

Artikel veröffentlicht am , Meike Dülffer

Das französische Verfassungsgericht hat das Gesetz Hadopi für nicht verfassungskonform deklariert. Das Gericht brachte zwei Hauptargumente vor. Zum einen impliziere die in der Menschenrechtserklärung garantierte Kommunikationsfreiheit heutzutage auch die Möglichkeit, das Internet zu nutzen, heißt es laut französischen Medienberichten in der Mitteilung des Gerichts. Deshalb dürfe nur ein Richter eine so gravierende Beschneidung der Freiheiten anordnen - nicht aber eine Behörde, wie es das Gesetz vorsieht.

Zum zweiten, so das Gericht, kehre das Gesetz unzulässigerweise die Beweislast um. Denn er Inhaber des Internetzugangs müsse beweisen, dass er nichts illegal heruntergeladen habe. Auch das sei verfassungswidrig.

Das von der Regierung und Präsident Nicolas Sarkozy eingebrachte Gesetz war nach längeren Debatten und parlamentarischen Unfällen von Nationalversammlung und Senat verabschiedet worden. Die Prüfung des Verfassungsgerichts, das die oppositionellen Sozialisten angerufen hatten, hätte der letzte Schritt vor dem Inkrafttreten sein sollen.

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surfenohneende 12. Jun 2009

Wir sollten allen Politikern und deren sekretärinnen das Pappier, die Stifte sowie...

surfenohneende 12. Jun 2009

Lügner, die Lobby agiert gegen die Allgemeinheit und sogar gegen die ECHTEN URHEBER...

Bassa 12. Jun 2009

So geht es aber heutzutage... spätestens dank Frau von der Leyen wissen wir das doch...

fredfirst 11. Jun 2009

Schwarzsehern sollten sämtliche öffentliche Kanäle gesperrt werden.



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