Französisches Verfassungsgericht stoppt Internetsperren
Internetzugang gehört zur Kommunikationsfreiheit
Das französische Loi Hadopi, das vorsieht, Nutzern nach dreimaligem illegalen Downloaden den Internetzugang zu sperren, verstößt gegen die Verfassung. Das entschied das französisches Verfassungsgericht.
Das französische Verfassungsgericht hat das Gesetz Hadopi für nicht verfassungskonform deklariert. Das Gericht brachte zwei Hauptargumente vor. Zum einen impliziere die in der Menschenrechtserklärung garantierte Kommunikationsfreiheit heutzutage auch die Möglichkeit, das Internet zu nutzen, heißt es laut französischen Medienberichten in der Mitteilung des Gerichts. Deshalb dürfe nur ein Richter eine so gravierende Beschneidung der Freiheiten anordnen - nicht aber eine Behörde, wie es das Gesetz vorsieht.
Zum zweiten, so das Gericht, kehre das Gesetz unzulässigerweise die Beweislast um. Denn er Inhaber des Internetzugangs müsse beweisen, dass er nichts illegal heruntergeladen habe. Auch das sei verfassungswidrig.
Das von der Regierung und Präsident Nicolas Sarkozy eingebrachte Gesetz war nach längeren Debatten und parlamentarischen Unfällen von Nationalversammlung und Senat verabschiedet worden. Die Prüfung des Verfassungsgerichts, das die oppositionellen Sozialisten angerufen hatten, hätte der letzte Schritt vor dem Inkrafttreten sein sollen.
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