Widerstand gegen Gewaltspieleverbot
Der Deutsche Kulturrat warnt angesichts des Vorschlags der Bundes- und Länderinnenminister, noch vor der Bundestagswahl ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von gewalthaltigen Computerspielen umzusetzen, vor einem "wahltaktischem Schnellschuss" . Der Spitzenverband der Bundeskulturverbände sähe durch ein solches Verbot "elementar die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit berührt." Nach Auffassung des Verbands gehe es weniger um Kinder- und Jugendschutz - "denn Kindern und Jugendlichen dürfen solche Spiele schon jetzt gar nicht zugänglich gemacht werden" . Mit dem Vorschlag der Innenminister werde erneut in die "Mottenkiste der Verbotsdebatten gegriffen und geflissentlich verschwiegen, dass erst im vergangenen Jahr das Jugendschutzrecht novelliert wurde" .
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Bei den jüngsten Vorschlägen der Innenministerkonferenz muss man den Eindruck gewinnen, dass es nicht um Jugendschutz, sondern schlicht nur um Wahlkampf geht. Oder soll ernsthaft in den letzten Sitzungstagen des Bundestages vor der Sommerpause und der Bundestagswahl, hopplahopp ein neues Gesetz gezimmert werden. Der Jugendschutz und die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit sind viel zu wichtig, um sie den wahlkämpfenden Innenministern von Bund und Ländern zu überlassen."
Spieler-Petitionen
Auch in der Spieleszene formiert sich Widerstand gegen die angekündigte Gesetzesverschärfung. So haben mehrere Gruppen vor, Petitionen gegen die Pläne der Innenminister einzureichen - analog zur Petition "Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten". Die Spielefachverlage IDG Entertainment (Gamestar) und Computec (PC Games) fordern gemeinsam dazu auf, einen vorbereiteten Brief(öffnet im neuen Fenster) an über Abgeordnetenwatch.de(öffnet im neuen Fenster) zu findende Politiker zu schicken.
Das Schreiben weist darauf hin, dass "'gewaltverherrlichende' Medien" bereits jetzt "aus gutem Grund verboten" sind. Weiter: "Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes ('Eine Zensur findet nicht statt')."