Verbraucherzentrale gewinnt gegen opendownload.de

Klage gegen Firma Content Service erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erfolgreich gegen die Firma Content Service Ltd geklagt, die unter anderem hinter dem kostenpflichtigen Downloadangebot opendownload.de steht. Die Firma darf keine Klausel verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Das entschied das Landgericht Mannheim.

Artikel veröffentlicht am , Julius Stiebert

Über die Seite opendownload.de werden kostenlose Programme wie OpenOffice.org und Mozilla Firefox zum Download angeboten. Der Download auf dieser Seite verlangt jedoch eine Registrierung, womit ein Zwei-Jahres-Abonnement mit einem Jahresbeitrag von 96 Euro abgeschlossen wird. "Darauf gibt es auf der Website lediglich einen unscheinbaren Hinweis, der leicht zu übersehen ist", so die Verbraucherschützer.

Das Landgericht Mannheim entschied in seinem Urteil vom 12.05.2009 (Az. 2 O 268/08, nicht rechtskräftig), dass keine Klausel verwendet werden darf, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem hatte der Anbieter Minderjährigen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, mit Strafanzeige wegen Betrugs gedroht. Diese Drohung sei zur Durchsetzung nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig, so das Gericht.

Die Verbraucherschützer warnen vor solch kostenpflichtigen Downloadangeboten: "Kostenfallen wie opendownload.de breiten sich im Internet wie eine Seuche aus." Die Unterlassungsurteile seien für die Drahtzieher aber nur Nadelstiche. "Sie ändern ihre Webseite, machen neue Seiten auf oder gründen einfach eine neue Firma", so VZBV-Vorstand Gerd Billen. Rechtsschritte seien außerdem schwierig, da es sich häufig um Briefkastenfirmen mit Sitz im Ausland handle.

Der VZBV fordert den Gesetzgeber auf, tätig zu werden. Onlineanbieter müssten verpflichtet werden, deutlich auf Kosten hinzuweisen. Zudem dürften Verträge nur dann gültig werden, wenn der Verbraucher extra bestätigt hat, dass er die Kosten wahrgenommen hat (sogenannte "Button-Lösung"). Eine entsprechendes Gesetz solle schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden, so der VZBV. Bundesrat und Bundesverbraucherministerium hätten hierzu bereits positive Vorschläge gemacht.

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Onkel Ulli 27. Aug 2010

Betrügern und deren Rechtsverdrehern muß man das Handwerk legen. Wenn es recht ist, auch...

Cc.home 23. Mär 2010

oh man, das geht ja mal garnicht... Bitte schließen!!! Aber zum Beitrag: das dachte sich...

m. 17. Mär 2010

ich hab auch die gleiche problem gehabt. erstes mal hab gedacht das ich was falsch...

ledonz 02. Jun 2009

Ja und, dann kommt n Brief, sehr geehrter Max Mustermann, Ip-Adresse, wir möchten gerne...



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