Bitkom: Bibliothek und Uni nicht von Netzsperren ausnehmen
IT-Branchenverband sieht Nachbesserungsbedarf in mehreren Punkten
Der IT-Branchenverband Bitkom sieht bei den von der Bundesregierung geplanten Internetsperren Nachbesserungsbedarf in mehreren Punkten. Staatliche Internetanbieter wie Bibliotheken und Universitäten sollten nicht von der Pflicht zur Sperrung ausgenommen werden.
Vor der öffentlichen Anhörung im Bundestag hat der Bitkom gefordert, das Gesetz zu Internetsperren nachzubessern. "Der vorliegende Gesetzentwurf muss kurzfristig nachgebessert werden", so Verbandschef August-Wilhelm Scheer. Unklar sei, warum staatliche Internetprovider wie Bibliotheken und Universitäten von der Pflicht zur Sperrung ausgenommen werden sollen. Scheer befürchtet, dass das ganze Vorhaben deshalb verfassungsrechtlich scheitern könnte.
Dem Entwurf zufolge sollen nur Diensteanbieter, die ein Kommunikationsnetz für mindestens 10.000 Teilnehmer betreiben, die vom Bundeskriminalamt (BKA) in einer Sperrliste aufgeführten Internetseiten blockieren müssen. Staatliche Einrichtungen wie Behörden, Bibliotheken, Universitäten und Schulen sind ausgenommen. Mit der Zahl von mindestens 10.000 Teilnehmern will die Koalition nach eigenem Bekunden sicherstellen, dass nicht zu viele Unternehmen Zugang zur Sperrliste erhalten.
Das Gesetz soll laut Bitkom zudem erst nach einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten gelten, weil die Provider mit umfangreichen technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen für die Umsetzung sorgen müssten. "Das geht nicht von heute auf morgen", so Scheer.
Zudem ruft der IT-Verband nach einem eigenständiges Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet. Die umfangreichen, speziellen Regelungen gegen Kinderpornografie sollten nicht in das Telemediengesetz gepresst werden, so Scheer. Damit könne auch deutlich gemacht werden, dass die Internetsperren künftig nicht generell gegen eine Vielfalt unerwünschter Webinhalte eingesetzt werden sollten.
Scheer widerspricht auch dem Plan, jeden Aufrufer kinderpornografischer Webadressen an die Staatsanwaltschaften zu übermittelt. Nutzer liefen Gefahr, über Spammails oder Schadprogramme solche Adressen unbeabsichtigt aufzurufen. Auch Internetnutzer ohne pädophile Neigungen könnten so in Verdacht geraten. Der einmalige Aufruf einer gesperrten Webadresse dürfe daher nicht zu einer generellen Kriminalisierung führen, sagte der Bitkom-Chef.
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Warum sollten Adressen, die Stop-Schilder zeigen, strafbar sein?
redwolf_ ich würde eher sagen auf Drängen der Regierung (für die Provider ist es ja nur...
Genau so ist es. Es gibt keine Domainnamen von irgendwelchen Kiposeiten. Sollte es...
http://www.heise.de/ct/Warum-die-geplante-Kinderporno-Sperre-nicht-Gesetz-werden-darf...