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Pirate-Bay-Prozess: Unterhaltungsindustrie geht in Berufung

Berufungsgericht prüft Befangenheitsantrag. Nach den Verurteilten gehen nun auch die Kläger im Pirate-Bay-Prozess in Berufung. Die Anwälte der US-Musik- und Filmindustrie fordern höhere Schadensersatzzahlungen und eine Verurteilung wegen aktiver Urheberrechtsverletzungen.
/ Jens Ihlenfeld
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Die Pirate-Bay-Macher sind zu billig davon gekommen. Dieser Auffassung sind die Kläger aus der Musik- und Filmbranche. In einem Berufungsantrag fordern die Anwälte der Kläger daher, die Schadensersatzzahlungen deutlich zu erhöhen. Das Gericht hatte die Angeklagten neben einer Gefängnisstrafe zu Schadensersatz in Höhe von insgesamt 4 Millionen US-Dollar verurteilt. Damit wollen sich die Kläger nicht zufrieden geben. Nach eigenen Berechnungen steht den Musik- und Filmunternehmen etwa das Dreifache des Betrages zu, erklärte eine Anwältin der Kläger gegenüber der schwedischen Tageszeitung The Local(öffnet im neuen Fenster) .

Außerdem beantragten die Medienunternehmen, den Vorwurf der aktiven Urheberrechtsverletzung wieder in die Anklage aufzunehmen. Der Staatsanwalt hatte den Vorwurf fallen lassen, nachdem er vor Gericht nicht in der Lage war, entsprechende Beweise vorzulegen. Die Angeklagten waren deshalb nur der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung verurteilt worden.

Nach dem Urteil vor gut einem Monat hatten die vier angeklagten Pirate-Bay-Macher dem Richter Befangenheit vorgeworfen . Richter Tomas Norström ist Mitglied in Vereinigungen, die sich die Förderung des Urheberrechts auf die Fahnen geschrieben haben. Deshalb lag ein Interessenkonflikt vor, und der Richter hätte die Prozessführung ablehnen müssen, so die Beklagten. Der schwedische Berufungsgerichtshof hat gestern zugesagt, die Vorwürfe zu prüfen.

Mit der Leitung der Prüfung des Befangenheitsantrages wurde Anders Eka beauftragt, der laut dem Präsidenten des Berufungsgerichts nicht Mitglied von Vereinigungen ist, die als urheberrechtsfreundlich bekannt sind. Der im Prozess verurteilte Peter Sunde Kolmisoppi verweist allerdings in seinem Blog darauf(öffnet im neuen Fenster) , dass Eka gemeinsam mit Klägeranwälten für das Stockholmer Zentrum für Wirtschaftsrecht tätig ist. [von Robert A. Gehring]


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