Vodafones Musikabo mit starken Einschränkungen
Abogebühren fallen monatlich an, Musikhören nach Abokündigung nicht möglich
Ende April 2009 hieß es, dass Vodafone einen Musikabodienst ohne DRM-Beschränkungen plant. Nun steht fest, dass der Dienst am 18. Mai 2009 startet und der Kunde sich auf starke Einschränkungen einlassen muss. Das Hören geladener Musik ist nach Kündigung des Abos nicht mehr möglich.
Monatlich 8,99 Euro verlangt Vodafone für das Musikabo namens Music-Flatrate. Der Kunde hat dann Zugriff auf gerade einmal etwas mehr als eine Million Musikstücke und kann diese hören, solange der Abovertrag gilt. Sobald der Kunde das Abo kündigt, können alle darüber bezogenen Musikstücke nicht mehr angehört werden. Am 18. Mai 2009 will Vodafone den Dienst starten.
Die Musik kann entweder am PC oder über das Handy geladen werden. Das Mobiltelefon muss dabei zu den Live-Modellen von Vodafone gehören, sonst ist kein mobiler Musikbezug möglich. Die Musikstücke können zwischen PC und Mobiltelefon ausgetauscht werden. Ob die Songs auch auf CD gebrannt werden dürfen, ist nicht bekannt.
Vodafone-Kunden mit dem Tarif HappyLive UMTS müssen beim Download der Musik keine Gebühren für die mobile Datenübertragung zahlen. Kunden ohne diese Option und Prepaid-Kunden müssen zusätzlich 5 Euro pro Monat berappen, haben dann aber die Sicherheit, dass keine weiteren Kosten für das Herunterladen der Musik anfallen.
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