Nokias Musikabodienst - viel zu viele Einschränkungen

Nokia bewirbt den Musikabodienst Comes With Music damit, dass der Kunde ein Jahr lang ohne Aufpreis beliebig viele Musikstücke über Nokias Musikshop herunterladen darf. Nach Ablauf des Jahres können die Musikstücke weiter gehört werden, lautet das weitere Versprechen. Aber im berühmten Kleingedruckten finden sich dann erhebliche Einschränkungen für den Nutzer: Alle Musikstücke sind mit dem digitalen Rechtemanagement von Microsoft versehen, das so eingestellt ist, dass sich alle im Rahmen des Musikabos geladenen Dateien immer nur auf einem PC und einem Comes-With-Music-Mobiltelefon abspielen lassen.
Andere Geräte verweigern aufgrund mangelnder Rechte die Wiedergabe der Windows-Media-Dateien. Es ist also nicht möglich, seine über das Musikabo bezogenen Lieder auch auf einem anderen MP3-Player abzuspielen. Die Musikstücke dürfen auch nicht auf CD gebrannt werden, das verbieten die Nutzungsbedingungen für den Dienst. Wird dennoch versucht, ein Musikstück auf CD zu brennen, gibt die Nokia-Software eine Fehlermeldung aus, wonach der CD-Rohling nicht benutzbar sei.
Musikdateien sind an PC und Handy gebunden
Innerhalb des Abozeitraums darf der Nutzer alle drei Monate einen neuen Computer verwenden, um auf diesem einen Rechner die Comes-With-Music-Dateien abzuspielen. Diese Option steht auch noch zwei Jahre nach Ablauf des Abos zur Verfügung. Danach können die Musikstücke nicht mehr abgespielt werden, sobald der Kunde einen anderen Computer nutzt. Wird ein neuer Computer für den Dienst aktiviert, können die Musikdateien auf dem alten Rechner nicht mehr abgespielt werden.
Ein Austausch des Mobiltelefons ist während der Abolaufzeit ausgeschlossen. Nach Aboende kann das Mobiltelefon wie der PC für zwei Jahre alle drei Monate gewechselt werden. Allerdings darf innerhalb dieses Dreimonatszyklus immer nur entweder der PC oder das Mobiltelefon ausgetauscht werden. Danach sorgt auch hier die Neuanschaffung eines Handys dafür, dass sich die Musikdaten aus dem Abo nicht mehr wiedergeben lassen.
Damit platzt Nokias Versprechen, dass die geladene Musik nach Aboende beliebig lange weiter verwendet werden kann. Denn üblicherweise werden Computer und Mobiltelefone regelmäßig ausgetauscht, so dass spätestens ein paar Jahre nachdem das Comes-With-Music-Abo ausgelaufen ist, kein Kunde mehr auf die darüber bezogene Musik zugreifen kann. Denn dann sind üblicherweise sowohl PC als auch Mobiltelefon durch neue ersetzt, die dann nicht mehr "Comes with Music"-tauglich sind.
Die enormen Einschränkungen für den Nutzer durch das digitale Rechtemanagement machen Nokias Dienst Comes With Music unattraktiv. Der Kunde darf die geladene Musik nur unter strengen Auflagen hören und das vollmundige Versprechen, dass die Musik auch nach dem Auslaufen des Abos zu hören ist, wird durch die von Nokia festgelegten Nutzungsbedingungen ausgehebelt.
Softwareanbindung an den Shop ist unzureichend
Ein weiteres Ärgernis ist, dass die PC-Software Nokia Music sehr unkomfortabel und unübersichtlich gestaltet ist. Innerhalb des Shops kann der Kunde nur sehr begrenzt stöbern. Der Shop ist darauf ausgelegt, dass der Kunde nach Titeln oder Interpreten sucht. Ansonsten bekommt der Nutzer nur einen sehr begrenzten Ausschnitt des Angebots zu Gesicht.
Immer wieder trifft der Abokunde zudem auf Musiktitel, die er nicht herunterladen darf. Manchmal lässt sich dann immerhin das gesamte Album laden, gelegentlich ist aber auch das nicht möglich. Dabei schlägt der Shop immer wieder Titel vor, die der Abokunde nicht herunterladen darf. Dem Kunden stehen also - entgegen dem ausdrücklichen Versprechen - nicht alle Titel in Nokias Musikshop als Download zur Verfügung.
Generell macht sich negativ bemerkbar, dass längere Liedtitel in der Bedienoberfläche des Shops immer abgeschnitten werden, auch wenn das Programmfenster den gesamten Bildschirm einnimmt. Besonders Sondereditionen eines Liedes lassen sich dadurch nur schwer auseinanderhalten.
Sehr ärgerlich ist, dass Nokias Musikverwaltung generell keine ID3-Tags aus dem Nokia-Shop übernimmt. Nur der Liedtitel wird übernommen, Angaben zum Interpreten oder zum Album muss der Anwender manuell mühsam nachtragen. Es steht zwar eine Option bereit, um Titelinformationen nachzuladen, diese fand allerdings oft keine passenden Daten.
Als ungewöhnlich kann gelten, dass Comes With Music zwei Monate nach dem Kaufdatum aktiviert werden muss. Der entsprechende Freischaltschlüssel verliert sonst seine Gültigkeit und der Kunde hat keinen Anspruch mehr auf den bezahlten Abodienst.