Internetsperren bald auch in Österreich
Der oberösterreichische Landtag hat mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ und Grünen einen Dringlichkeitsantrag zur Errichtung von Internetsperren(öffnet im neuen Fenster) angenommen. Dieser Vorstoß habe gute Chancen, im gesamten Land angenommen zu werden, warnt Max Lalouschek vom Vorstand der dortigen Piratenpartei, im Gespräch mit Golem.de.
Die Landesregierung wird in dem Initiativantrag ausdrücklich aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass mit österreichischen Internet Service Providern Verhandlungen aufgenommen werden. Diese sollen sich nach deutschem Vorbild verpflichten, den Zugang ihrer Kunden auf Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. In einem weiteren Schritt sollen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für verpflichtende Zugangssperren geschaffen werden, heißt es weiter.
"Was so ehrenwert klingt, sind für organisierte Täter einfach zu umgehende Sperren, die mit Sicherheit nicht ihr Ziel erfüllen werden" , kommentiert die Piratenpartei. Tatsächlich könnten die Filter missbraucht werden, um unliebsame Webseiten zu sperren.
Die Liste gesperrter Webseiten aus dem skandinavischen Kinderpornofilter, die ihren Weg in das Internet gefunden hat, beinhalte lediglich zu 1 Prozent Webseiten mit kinderpornografischen Darstellungen, die sich zudem auf europäischen und US-amerikanischen Servern befänden, will die Piratenpartei herausgefunden haben. "Warum werden diese Webseiten nicht umgehend entfernt?" , fragen die Datenschutzaktivisten.
Die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Kersten Naumann (Linke), rechnet unterdessen nicht damit, dass sich das Parlament noch in dieser Legislaturperiode mit der Onlinepetition zum Thema Internetsperren beschäftigen wird. "Es wird im Ausschuss eine öffentliche Anhörung geben; aber ich glaube nicht, dass das noch in dieser Legislaturperiode geschieht" , sagte sie der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung. Über 50.000 Menschen hatten in vier Tagen eine Petition zur Ablehnung von Internetsperren unterzeichnet. Damit ist die Anzahl erreicht, ab der sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit dem Antrag befassen muss.
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