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Zypries: Anonymität der Internetnutzung weiter einschränken

Verleger und Ministerin wollen Leistungsschutzrecht der Presse. Justizministerin Brigitte Zypries will den deutschen Verlegern im Streit mit dem Dienst "Google Books" den Rücken stärken. Angesichts der zahlreichen Verletzungen geistigen Eigentums im Internet bestehe die Frage, ob die Anonymität des Internets nicht weiter eingeschränkt werden sollte.
/ Achim Sawall
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Google solle das geltende Urheberrecht bei dem Dienst "Google Books" für gescannte Bücher respektieren. Das forderte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf einer Konferenz zur Zukunft des Urheberrechts ihres Ministeriums.

"Ich habe mit Google Gespräche geführt und klar gemacht, dass diese Verstöße gegen das Urheberrecht nicht akzeptabel sind. Jeder deutsche Autor sollte daher auch prüfen, ob seine Bücher von der Scan-Aktion bereits betroffen sind" sagte Zypries.

Ende November 2008 hatte sich Google gegen Zahlung von 125 Millionen US-Dollar mit den US-Verbänden Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) auf die Nutzung der kompletten Buchbestände der größten US-amerikanischen Bibliotheken geeinigt, die der Internetkonzern gescannt hatte. Google kann so Millionen Titel über die Plattform Google Books zugänglich machen. Die Vereinbarung hatte einen mehrjährigen Streit zwischen Google und den US-Rechteinhabern beendet.

Die deutschen Verlage und Autoren stören sich daran, dass Googles Vereinbarung mit US-Autoren und Verlagen auch für ausländische und somit deutsche Autoren und Verlage gelten soll. Unter den circa 7 Millionen Büchern, die von dem Vergleich erfasst werden, seien auch zehntausende deutschsprachige Buchtitel, so der Börsenverein des Deutschen Buchhandels.

Der Onlinezugang zu geschützten Werken, die nicht mehr gedruckt werden, erfolgt bei Google Books gegen Bezahlung und ist in Bibliotheken kostenlos. Dabei könne ein Rechteinhaber diese nur schützen, wenn die Werke in ein Buchrechte-Register eingetragen werden, kritisieren die deutschen Verleger. Titel, die weiterhin aufgelegt werden, kommen nur bei Zustimmung der Verleger und Autoren in das Angebot der Google-Buchsuche.

"Da werden ohne Einwilligung der Rechteinhaber im großen Stil Bücher digitalisiert und im Internet veröffentlicht. Erst anschließend fängt man an, mit den Autoren über eine Vergütung zu verhandeln. Um es ganz deutlich zu sagen: So geht es nicht", sagte Zypries. Das sei eine ganz erhebliche Verletzung des geistigen Eigentums. "Ich teile die Kritik von deutschen Autoren und Verlagen an Google", sagte sie.

Es sei deshalb richtig, dass sich die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) hier für die Rechte deutscher Autoren und Verlage stark mache. Die Proteste hätten zu dem Vergleich vor einem US-amerikanischen Gericht geführt und dazu, dass die Frist, innerhalb derer deutsche Rechteinhaber entscheiden können, ob sie diesen Vergleich annehmen oder nicht, bis September 2009 verlängert wurde.

Das Beispiel Google zeige zudem, wie notwendig ein starkes Urheberrecht ist – gerade, wenn es um den Printbereich geht, so Zypries. "Im Unterschied zu den Herstellern von Filmen und Tonträgern haben Buch- und Zeitungsverleger bislang kein eigenes Leistungsschutzrecht. Das steht nur den Autoren und Journalisten zu und dies macht es gerade für die Verlage manchmal schwierig, Verletzungen des Urheberrechts durch Dritte zu verfolgen. Ich kann mir deshalb gut vorstellen, dass auch die Verlage in Zukunft ein eigenes Leistungsschutzrecht bekommen." Dies will Zypries in der kommenden Legislaturperiode "ernsthaft diskutieren".

Auch die Delegiertenversammlung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat zeitgleich an die Politik appelliert, den Weg für ein Leistungsschutzrecht der Presse freizumachen. "Ein solches Schutzrecht ist überfällig", erklärte BDZV-Präsident Helmut Heinen. Die Presseunternehmen müssten sich gegen eine unentgeltliche Ausnutzung ihrer Angebote im Internet zur Wehr setzen. Welche praktischen Konsequenzen ein Leistungsschutzrecht der Presse für das Internet hätte, konnte im Justizministerium und beim BDZV wegen der noch laufenden Diskussion auf Nachfrage von Golem.de nicht beantwortet werden.

Zypries deutete an, die anonyme Nutzung des Internets weiter einschränken zu wollen. "Angesichts der zahlreichen Verletzungen des geistigen Eigentums im Internet frage ich mich auch, ob wir beispielsweise mehr Regulierung des Netzes brauchen. Ob etwa die Anonymität des Internets eingeschränkt werden soll." Das diene nicht der Kontrolle, sondern um kommerziellen und privaten Nutzern "einen passgenaueren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Informationen zu ermöglichen". Ob dies technisch machbar sei und welche rechtlichen Erwägungen dabei angestellt werden müssen, sei noch offen.


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