Verbraucherzentrale: Beim Datenschutz droht Placebogesetz
Die Koalitionsparteien verhandeln am 7. Mai 2009 die Datenschutznovelle. Mit dem Entwurf reagiert der Gesetzgeber auf den im Sommer 2008 bekanntgewordenen umfangreichen illegalen Handel mit Adress- und Kontodaten. "Nach ambitionierten Plänen im vergangenen Jahr, den Verbrauchern die Hoheit über ihre Daten zurückzugeben, droht nun jedoch eine Placebo-Gesetzgebung. Hauptstreitpunkt ist das sogenannte Listenprivileg: Heute können bestimmte Daten von Verbrauchern ganz legal auch ohne deren Zustimmung für Werbe- und Marketingzwecke verkauft und vermietet werden", so die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
Zu den Kernforderungen der Verbraucherschützer zählen die Abschaffung des Listenprivilegs, die ausdrückliche Einwilligung zur Datennutzung sowie eine Ausweitung der Klagerechte von Konsumentenorganisationen.
Verleger und Versandhandelskonzerne wehrten sich am 23. März 2009 in der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Bundestages gegen mehr Verbraucherschutz. Als "massiven Schlag gegen die Pressevielfalt" bezeichnete Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger die mögliche Abschaffung des Listenprivilegs.
Auf Druck aus der Wirtschaft verhandeln die Koalitionsparteien nun darüber, bestimmten Branchen wie Verlagen, der Versicherungswirtschaft und der Markt- und Meinungsforschung die Nutzung der Listendaten weiter zu erlauben, so Billen weiter. "Der Gesetzentwurf gleicht jetzt schon einem Schweizer Käse. Am Ende wäre nicht mehr viel übrig", kommentierte er die Folgen weiterer Zugeständnisse.
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