Telekom: Bundesnetzagentur reduziert Regulierung
In einer Regulierungsverfügung hat die Bundesnetzagentur die künftigen Grundsätze für die Regulierung der Zusammenschaltung des Telefonnetzes der Deutschen Telekom mit den Netzen von Wettbewerbern festgelegt. Demnach muss die Telekom weiterhin Gespräche aus anderen Netzen zu ihren Kunden durchleiten. Auch die Zuführung von Verbindungen aus dem Telekom-Netz zu Netzen der Wettbewerber soll gewährleistet bleiben, insbesondere in Bezug auf "Call-by-Call" und "Preselection" sowie das Erreichen von Mehrwertdiensterufnummern in alternativen Netzen.
Was Transitleistungen durch das Netz der Telekom hindurch betrifft, so wurde die Telekom weitgehend aus der Regulierung entlassen. Damit müssen die von der Telekom geforderten Durchleitungsentgelte künftig nicht mehr durch die Bundesnetzagentur genehmigt werden.
"Aufgrund einer umfangreichen Marktuntersuchung ist die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis gekommen, dass Transitleistungen zwischen verschiedenen Netzen wegen der mittlerweile existierenden alternativen Netzinfrastrukturen auch von anderen Anbietern erbracht werden können und daher bezüglich solcher Netzdurchleitungen keine beträchtliche Marktmacht der Telekom mehr besteht" , erklärte Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth.
Darüber hinaus wurde die Telekom auch im Bereich der nationalen Festnetzverbindungen auf Endkundenebene aus der Regulierung entlassen. Im Rahmen einer Marktanalyse wurde festgestellt, dass dieser Markt nicht mehr regulierungsbedürftig ist, da "inzwischen eine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb" bestehe.
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