Europäisches Parlament will Musikaufnahmen 70 Jahre schützen
Schutzfristverlängerung soll vor allem Studiomusikern zugute kommen
Das Europäische Parlament hat sich mit 377 zu 178 Stimmen bei 37 Enthaltungen dafür ausgesprochen, die "Schutzdauer für Aufzeichnungen von Darbietungen und für Tonträger" von 50 auf 70 Jahre zu verlängern. Die EU-Kommission hatte eine Verlängerung auf 95 Jahre vorgeschlagen.
Zwar erteilte das Europäische Parlament dem Wunsch der Kommission eine Absage, plädiert aber dennoch für eine deutliche Ausweitung der Schutzfrist. Ziel der Richtlinie sei es, die soziale Situation ausübender Künstler, insbesondere von Studiomusikern, zu verbessern, da diese die derzeit geltende 50-jährige Schutzdauer immer häufiger überleben. Daher entstehe für einige ausübende Künstler am Ende ihres Lebens eine Einkommenslücke und sie könnten sich häufig nicht auf ihre Rechte stützen, um eine mögliche zweifelhafte Verwertung ihrer Darbietungen während ihres Lebens zu verhindern oder einzuschränken, heißt es zur Begründung.
Kritiker der Schutzfristverlängerung führen unter Verweis auf unabhängige Studien an, dass eine Schutzfristverlängerung zulasten der Allgemeinheit gehen würde. Profitieren würden davon praktisch ausschließlich die vier großen Musikkonzerne Universal Music, Sony/BMG, EMI und Warner Music. Diese haben seit Mitte des 20. Jahrhunderts die ganz überwiegende Mehrheit der Rechte an den weltweit gemachten Musikaufnahmen aufgekauft.
Damit ausübende Künstler, die ihre ausschließlichen Rechte an einen Tonträgerhersteller übertragen haben, tatsächlich von dieser Verlängerung profitieren, will das Europäische Parlament verschiedene begleitende Maßnahmen ergreifen: Künstler sollen Anspruch auf eine zusätzliche, jährlich zu zahlende Vergütung seitens des Tonträgerherstellers für jedes Jahr unmittelbar nach dem 50. Jahr nach der Veröffentlichung haben, die 20 Prozent der Einnahmen beträgt, die die Plattenfirma im vorangegangenen Jahr aus der Vervielfältigung, dem Vertrieb und der Zugänglichmachung von Tonträgern erzielt hat. Das Recht des ausübenden Künstlers auf zusätzliche Vergütung sollte unverzichtbar sein, um die ausübenden Künstler in einer schwachen Verhandlungsposition zu schützen.
Das Europäische Parlament stellt sich dabei gegen den Vorschlag der Kommission, kleinere Plattenfirmen - deren Gesamteinnahmen zwei Millionen Euro im Jahr nicht überschreiten - davon zu befreien, 20 Prozent ihrer Einnahmen in den Fonds einzuzahlen. Dies würde nur dazu führen, dass größere Plattenfirmen Lizenzverträge mit kleineren Firmen unterzeichnen würden, um der Zahlung der Vergütungen zu umgehen.
Übertragungs- oder Abtretungsverträge, die einem ausübenden Künstler einen Anspruch auf wiederkehrende Zahlungen einräumen, können 50 Jahre nachdem der Tonträger veröffentlicht wurde, geändert werden. Zudem fordert das Parlament die EU-Kommission auf, zu untersuchen, ob eine Verlängerung der Schutzdauer auch für die ausübenden Künstler und die Produzenten im audiovisuellen Sektor notwendig ist.
"Use it or lose it" - Klausel Unterlässt es der Tonträgerhersteller fünfzig Jahre nach Veröffentlichung Kopien in ausreichender Menge zum Verkauf anzubieten oder öffentlich zugänglich zu machen, kann der ausübende Künstler den Vertrag, mit dem er seine Rechte an der Aufzeichnung seiner Darbietung einem Tonträgerhersteller übertragen oder abgetreten hat, kündigen.
Ökonomen wie Hal Varian halten eine Verlängerung der Schutzdauer dennoch für sinnlos, denn eine nachträgliche Erhöhung der Anreize, Musik zu machen, hat keine Auswirkungen auf Schaffung von Musik: "Künstler wie Elvis oder die Beatles wussten doch damals nicht, wie viel Geld man mit ihrer Musik verdienen kann. Sie hatten damals aber ganz offenbar genug Anreize, Musik zu machen", so Varian gegenüber Golem.de. Zudem steigt durch die Schutzfristverlängerung die Zahl der verwaisten Werke ("Orphan Works") - Werke, die nicht genutzt werden können, da der Rechteinhaber nicht auszumachen ist.
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Damit wären die Künstler lebenslang abgesichert. Dazu noch 80 Prozent der Einnahmen an...
Mit der Einstellung müsste ich in Bayern ja immer CSU wählen...
Nö, der Verwerter hat über 70 Jahre die volle Kontrolle. Ob er nun mit "dir" einen...
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