Bundesregierung will Internetsperren mit Zugriffskontrollen
Landesdatenschützer: Klicken jedes unbekannten Links wird zum Risiko
Die Bundesregierung plant, im Rahmen der Internetsperren die Zugriffe auf blockierte Seiten aufzuzeichnen und die Protokolle dem BKA zugänglich zu machen. Darauf weist Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert hin: "Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft", kritisiert er.
Am 22. April 2009 soll das neue Telemediengesetz vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden, das alle Internet Service Provider zu Sperrungen zwingen soll. Teil davon ist die Aufzeichnung der Zugriffe auf blockierte Seiten, die Protokolle werden dem Bundeskriminalamt zugänglich gemacht, so Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert. Schon das reine Sperren von Webseiten sei ein grundrechtliches Problem, weil dadurch auch rechtmäßige Inhalte des Internets betroffen sein können, die den uneingeschränkten Schutz des Artikels 5 des Grundgesetzes (Meinungs- und Pressefreiheit) genießen, so Weichert.
"Die nun bekannt gewordenen Planungen haben aber eine völlig neue Überwachungsdimension: Mit dem Speichern der Zugriffsversuche würde eine Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung zur Bekämpfung der Kinderpornografie erfolgen, die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde."
Der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, hatte für die Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die Identität der Personen, die kinderpornografische Internetseiten ansteuern, gefordert. "Dafür wollen wir uns noch in dieser Legislaturperiode einsetzen", sagte Mayer. Gegner der Internetsperren fordern statt symbolischer Sperraktionen ein echtes Abschalten der kinderpornografischen Inhalte auf den Servern im In- und Ausland. Die Internetsperren von Bundesfamilienministerin Ursula van der Leyen würden dagegen den Einstieg in den Aufbau eines Zensurnetzwerkes bedeuten.
Weichert kritisiert, dass sich durch die Aufzeichnung der Zugriffe auf blockierte Seiten jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzt, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft, da er nicht wissen könne, ob diese Adresse selbst auf der geheimen BKA-Liste steht, oder ihn automatisch weiterleitet.
"Die Bundesregierung täte gut daran, vor einem Beschluss ihre Gesetzentwürfe einer öffentlichen Diskussion zu unterwerfen", sagte Weichert. Schnellschüsse könnten eine explosive Wirkung entfalten.
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Handeln darf die Piraten Partei noch nicht. Und es schad nix mal einen anderen ans Ruder...
Das wir kurz davor sind das es dem Bürger einen echten Forz interessiert was die...
Hält nicht lang genug..
An der Kompetenz von Udo Vetter kann ja wohl nicht ersthaft gezweifelt werden. Er hat in...