Staatliche Provider müssen keine Internetsperren errichten
Die Bundesregierung will offenbar staatliche Internet Service Provider an den Hochschulen und Behörden von der Errichtung von Internetsperren ausnehmen. Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel(öffnet im neuen Fenster) soll auch für Anbieter, die weniger als 10.000 Nutzern gegen Entgelt einen Zugang anbieten, die Sperrverpflichtung nicht gelten.
Nach dem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, der voraussichtlich am kommenden Mittwoch, dem 22. April 2009, im Kabinett beschlossen wird, sollen nur größere kommerzielle Anbieter "geeignete und zumutbare technische Maßnahmen" ergreifen müssen. Staatlichen Hochschulnetze und Behördenprovider sowie Hunderte regionale Anbieter müssen nicht tätig werden. Laut dem Bericht sind damit mehrere Millionen Internetnutzer von der Sperrpflicht ausgenommen.
Begleitet von Protesten haben sich fünf große Provider am 17. April 2009 verpflichtet, die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen geforderten Internetsperren künftig einzurichten. Kritiker meinen, die Sperren seien im Kampf gegen Kinderpornografie nicht hilfreich und führten zu einer Zensurinfrastruktur.