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US-Justiz will Kartellaufsicht über Microsoft verlängern

Kartellaufsicht bleibt bis 2011, Microsoft erklärt sich einverstanden. Das US-Justizministerium und der Softwarehersteller Microsoft haben sich darauf geeinigt, die Kartellaufsicht über das Unternehmen erneut zu verlängern. Das Justizministerium geht davon aus, dass Microsoft noch bis 2011 braucht, um der Pflicht zur Dokumentation von proprietären Schnittstellen und Protokollen vollständig nachzukommen.
/ Jens Ihlenfeld
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Microsoft macht Fortschritte. Das wurde dem Softwaregiganten aus Redmond von der US-Kartellaufsicht attestiert. Der in Folge des Kartellprozesses gegen Microsoft verhängten Dokumentationspflicht komme das Unternehmen mittlerweile pünktlich nach. Das erklärt die Kartellbehörde in einer Stellungnahme für Richterin Colleen Kollar-Kotelly. Zugleich stellte die Aufsichtsbehörde den Antrag, die Kartellaufsicht bis Mai 2011 zu verlängern. Ohne Fristverlängerung würde die Aufsicht im November 2009 auslaufen.

Als Grund für die beantragte Fristverlängerung gibt die Kartellaufsicht(öffnet im neuen Fenster) den unerwartet großen Umfang der von Microsoft gelieferten technischen Dokumentation an. Zwar werde Microsoft wohl bis Juni alle geforderten Unterlagen vereinbarungsgemäß "im Wesentlichen vollständig" abliefern können. Mehr als 600 Microsoft-Experten arbeiten an der Dokumentation. Aber bei der Durchsicht der Unterlagen hätten die Experten der Kartellaufsicht tausende "technische Dokumentationsprobleme" (technical documentation issues, TDIs) entdeckt.

Mit solchen TDIs sei durchaus zu rechnen gewesen, heißt es von Seiten der Kartellbehörde. Nun werde im Einvernehmen mit Microsoft an ihrer Lösung gearbeitet. Allerdings sei schon jetzt absehbar, dass Microsoft nicht in der Lage sei, alle TDIs bis zum Auslaufen der November-Frist zu bewältigen. Die Aufsichtsbehörde will dem Unternehmen daher weitere anderthalb Jahre Zeit einräumen.

Microsoft erklärt sich in der gemeinsamen Stellungnahme einverstanden mit der Fristverlängerung(öffnet im neuen Fenster) . Daher ist davon auszugehen, dass Richterin Kollar-Kotelly die Verlängerung der Kartellaufsicht bestätigt. [von Robert A. Gehring]


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