Internetsperren: Fünf Provider unterschreiben freiwillig
Rund 300 demonstrieren in Berlin für ein freies Internet
Begleitet von rund 300 Protestierenden haben sich fünf große Provider verpflichtet, die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen geforderten Internetsperren künftig einzurichten. Die Kritiker meinen, die Sperren seien im Kampf gegen Kinderpornografie nicht hilfreich und führten zu einer Zensurinfrastruktur.
Telekom, Vodafone, Alice/HanseNet, Kabel Deutschland und Telefónica O2 sind auf die Forderung von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen eingegangen und haben eine freiwillige Vereinbarung zur Sperrung von Websites mit Kinderpornografie unterzeichnet. 1&1 Internet, Versatel und Freenet waren an den Verhandlungen beteiligt, lehnten eine Vereinbarung ohne gesetzliche Grundlage aber ab.
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Am kommenden Mittwoch soll das neue Telemediengesetz vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden, das alle Internet Service Provider zur Sperrung zwingen soll.
"Die Vertragsunterzeichnung steht am Ende einer intensiven Diskussion, die auch gezeigt hat, dass wir den Finger in eine Wunde gelegt haben. Es sind alle Argumente offen und intensiv ausgetauscht, diskutiert und bearbeitet worden. Das hat zu schwierigen Verhandlungen geführt, aber es war nötig", sagte von der Leyen.
Mit dem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Internetanbieter, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt entsprechend einer Liste des Bundeskriminalamts (BKA) zu sperren. Spätestens in sechs Monaten muss die Technik funktionsfähig sein. Allerdings wird der Zugriff auf die entsprechenden Seiten nur über das Domain Name System (DNS) gesperrt, was leicht zu umgehen ist. Es wird lediglich verhindert, dass vom BKA genannte Seiten mit kinderpornografischem Inhalt durch Eingabe des Namens aufgerufen werden können, sofern die Nutzer die DNS-Server ihrer Provider nutzen. In diesem Fall soll eine erläuternde Stoppseite erscheinen.
Die Zuständigkeit des BKA
Dabei sind die Aufgaben nach Ansicht der Familienministerin klar verteilt: "Die Liste der zu sperrenden Adressen ermittelt, liefert und verantwortet das BKA. Die eventuelle Haftung für die danach einzuleitende Sperrung liegt daher auch allein beim BKA. Die Zugangsanbieter sind ausschließlich für die technischen Sperrmaßnahmen zuständig, nicht für die Inhalte".
Von der Leyen argumentiert, die Sperren verhinderten, "dass mit jedem Seitenaufruf die Vergewaltigung eines wehrlosen Kindes fortgesetzt wird", das Massengeschäft mit Kinderpornografie werde gestört und ein Signal zur gesellschaftliche Ächtung von Kinderpornografie gesetzt. "Wo kein Geld mehr zu verdienen ist, wird organisierte Kriminalität immer weniger lukrativ."
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Genauso war der Tenor Anfang der 30er Jahre in Deutschland auch. Und hinterher will's...
"Zwar können die Sperren mit etwas Geschick und krimineller Energie umgangen werden", so...
Allein schon auf dem Video sind mehr als 40 zu sehen, nur mal so am Rande ;). PS...
Genau das ist ja die Rechtsunsicherheit der Provider. Das BKA kann es verbocken, aber die...