Keine Vorratsdatenspeicherung für Freenets Mobilfunktöchter
Die Bundesregierung darf die Mobilfunkprovider Mobilcom, Debitel, Talkline, Klarmobil und Callmobile, die allesamt zum Freenet-Konzern gehören, nicht zur Vorratsdatenspeicherung zwingen. Das besagt ein am 15. März 2009 veröffentlichter Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin(öffnet im neuen Fenster) vom 16. Januar 2009 (Az. VG 27 A 331.08).
Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung sei für sie als bloße Reseller schon deshalb unverhältnismäßig, weil sie lediglich die Telekommunikationsdienstleistungen der vier Netzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 vermarkteten und die Verkehrsdaten der Endkunden ohnehin nur bei den Netzbetreibern anfielen, hatten die Freenet-Anwälte argumentiert.
Die Berliner Verwaltungsrichter haben damit erneut ein Unternehmen vorläufig von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nach Paragraf 113a Telekommunikationsgesetz entbunden. Demnach können die Firmen nicht gezwungen werden, die Infrastruktur zum Datensammeln vorzuhalten. Der Zwang zur Datenspeicherung ohne eine Entschädigung für die Kosten sei verfassungswidrig, so der Entscheid.
Dasselbe Gericht hatte im Februar 2009 bereits den DSL-Anbieter QSL von der Pflicht befreit, ohne Entschädigung die Kommunikationsdaten der Kunden auf Vorrat zu speichern. Im Oktober 2008 hatte das Verwaltungsgericht in einem Verfahren für die British Telecom (BT) ebenso entschieden.
Seit 1. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft. Seit 2009 müssen Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie die Daten nicht erheben. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert. Auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15-stellige IMEI-Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für SMS. Bei anonymen Prepaidkarten wird auch das Datum der Aktivierung erfasst und die Funkzelle. Bei VoIP müssen auch die IP-Adressen der Gesprächspartner aufgezeichnet werden. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste.
"Nur nicht gespeicherte Verbindungs-, Standort- und Internetdaten sind sicher vor missbräuchlicher Aufdeckung und Ermittlungsfehlern der Behörden" , kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Auch Hansenet (Alice) weigere sich, die IP-Adressen seiner Internetkunden länger als fünf Tage zu speichern. Gegen eine Verfügung der Bundesnetzagentur vom Januar 2009 habe das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht (Az. 21 L 234/09), so Breyer.
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