Asus und Arctic Cooling legen Streit um Grafikkühler bei

Grafikkarten dürfen weiter vertrieben werden

Der schweizerische Hersteller von Kühlungslösungen Arctic Cooling und Asus Deutschland haben sich in einem Streit um die Bauform von Kühlern auf Grafikkarten gütlich geeinigt. Zuvor hatten einige Händler Post von Arctics Anwälten erhalten.

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In einer am 8. April 2009 per E-Mail verbreiteten Erklärung der beiden Unternehmen bezeichnen die Firmen den seit Wochen schwelenden Streit als beigelegt. Arctic Cooling sah das Design seines Kühlers Accelero L1 durch Asus verletzt, der L1 ist als sogenanntes "Geschmacksmuster" geschützt.

Auf den Karten EAH 4830 und EAH 4670 von Asus befindet sich ein Kühler, der dem L1 ganz ähnlich sieht. Der Accelero L1 wird von Arctic jedoch nicht direkt vertrieben, sondern nur Kartenherstellern zur Verfügung gestellt. Ob und wie im Vorfeld zwischen Asus und Arctic Cooling eine Vereinbarung getroffen wurde, ist nicht bekannt. Das schweizerische Unternehmen beliefert auch andere Hersteller wie Club3D und HIS mit Kühlern oder vergibt Lizenzen dafür.

Im Falle der Zusammenarbeit mit Asus scheint das nicht reibungslos abgelaufen zu sein. In der Erklärung der beiden Unternehmen, die vor allem für Händler gedacht ist, heißt es: "Sollten Ihnen in dieser Angelegenheit Schreiben der Rechtsanwälte Rödl und Partner im Auftrag der Arctic Cooling Switzerland AG zugestellt worden sein, so betrachten Sie diese nunmehr bitte als gegenstandslos." Finanzielle Details der Einigung nannten die beiden Firmen nicht.

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