Bundeskartellamt bestraft Microsoft
Das Office-Paket "Office Home & Student 2007" sei im Herbst 2008 im stationären Einzelhandel massiv beworben worden. Ein bundesweit tätiger Einzelhändler sei dabei von Microsoft finanziell unterstützt worden, so das Bundeskartellamt. Bereits vor Beginn der Werbekampagne Mitte Oktober 2008 hätten sich Mitarbeiter der beiden Unternehmen bei mindestens zwei Gelegenheiten über den Wiederverkaufspreis des Softwarepakets ausgetauscht.
Darin sieht das Bundeskartellamt eine verbotene Verhaltensabstimmung. Zwar sei nicht jede Kontaktaufnahme zwischen Lieferant und Händler betreffend den Wiederverkaufspreis eine verbotene Verhaltensabstimmung im Sinne von § 1 GWB, doch dürfe es dabei zu keiner Abstimmung in der Weise kommen, dass sich der Lieferant konkret um die Koordinierung der Preisgestaltung des Händlers bemüht und sich Händler und Lieferant über das künftige Vorgehen des Händlers verständigen. Im konkreten Fall wurde diese Grenze nach Ansicht des Bundeskartellamts überschritten.
Microsoft hat die verhängte Geldbuße in Höhe von 9 Millionen Euro akzeptiert.
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