Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen gescheitert
50, 70 oder 95 Jahre – wie lange sollen Musikaufnahmen geschützt sein? Darüber streiten nicht nur Plattenfirmen und Wissenschaftler , sondern auch EU-Politiker, seit der irische EU-Kommissar Charlie McCreevy vor knapp einem Jahr eine Verlängerung auf 95 Jahre gefordert hatte. McCreevy hat dazu einen entsprechenden Richtlinienvorschlag vorbereitet. Der europäische Streit hat nun im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten ( COREPER(öffnet im neuen Fenster) ) zu einem vorläufigen Stopp der Richtlinie geführt, berichten verschiedene Medien übereinstimmend. Eine Minderheit von COREPER-Vertretern hat sich gegen McCreevys Vorschlag ausgesprochen. Damit gibt es keine einheitliche Position im EU-Rat und die geplanten Verhandlungen mit dem EU-Parlament müssen verschoben werden.
Der Streit dreht sich im Kern um drei Punkte. Da ist erstens die Frage der Dauer der Schutzfrist. Nicht alle EU-Mitglieder sind davon überzeugt, dass McCreevys 95 Jahre nicht zu viel des Guten sind. 70 Jahre würden auch reichen, meint zum Beispiel die britische Regierung.
Dann gibt es die Frage, für welche Musikaufnahmen die Schutzfristverlängerung gelten soll. Während die meisten Länder sie ausschließlich rückwirkend für schon existierende Aufnahmen gelten lassen wollen, fordert die britische Regierung eine Geltung auch für zukünftige Musikaufnahmen.
Schließlich herrscht drittens Uneinigkeit über die beste Verteilung der Mehreinnahmen, die aus der Schutzfristverlängerung resultieren würden. Zum Teil sollen sie den ehemaligen Begleitmusikern auf den Aufnahmen zukommen. Unter den EU-Politikern ist aber umstritten, wie genau der dazu einzurichtende Fonds arbeiten soll.
Aus Großbritannien, wo populäre Musik seit den 1950er Jahren ein Exportschlager ist, kommt heftige Kritik zu den Vorgängen im COREPER. Billboard zitiert(öffnet im neuen Fenster) aus einer gemeinsamen Presseerklärung der Musikergewerkschaft, der Verwertungsgesellschaft PPL, dem Industrieverband BPI und dem Handelsverband AIM: "Die britische Musikwirtschaft ist sehr enttäuscht, dass beim COREPER-Treffen heute keine Einigung über die Verlängerung der Schutzfristen... erzielt wurde. Besonders enttäuscht sind wir von der Haltung der britischen Regierung, die trotz ihrer positiven Erklärungen in der jüngsten Vergangenheit gegen den Vorschlag gestimmt hat."
Nach dem Scheitern im COREPER ist es unwahrscheinlich, dass es noch vor den anstehenden Europawahlen eine Verabschiedung der Richtlinie geben wird. Die tschechische Regierung, die gegenwärtig den EU-Ratsvorsitz innehat, ist nach ihrem Rücktritt im eigenen Land nur noch geschäftsführend tätig. Ihre Handlungsfähigkeit auf EU-Ebene ist damit stark eingeschränkt. Unter diesen Umständen im EU-Rat einen Konsens in der stark umstrittenen Schutzfristfrage herbeizuführen, scheint kurzfristig ausgeschlossen.
Selbst wenn sich der EU-Rat zügig auf einen Kompromiss verständigen würde, wäre noch eine Einigung mit dem EU-Parlament nötig. Dort gibt es nicht wenige Kritiker von McCreevys Plänen. Sollte ein Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament nötig werden, wird es bis zu den EU-Wahlen sehr wahrscheinlich keine Richtlinie mehr geben können. [von Robert A. Gehring]