Regierung will Onlinedurchsuchung beschleunigt ausweiten

Der Einsatz der Onlinedurchsuchung soll künftig auch auf die Strafverfolgung erweitert werden. Das hat Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung(öffnet im neuen Fenster) erklärt. "Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen" , so Bosbach.
Der Entwurf aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium sehe vor, dass Erkenntnisse aus Onlinerazzien des Bundeskriminalamts oder von Länderpolizeien auch in Strafverfahren ausgewertet werden dürfen. Bislang erlaubt das Bundesrecht laut Bundesgerichtshof das Mittel der Onlinedurchsuchung für die Strafverfolgung nicht. Zur Abwehr möglicher "schwerster Gefahren" ist das BKA bereits seit Januar 2009 ermächtigt, staatliches Hacking einzusetzen.
Mit Quellen-TKÜ gegen Verschlüsselung
Laut der Regierungsplanung soll den Strafverfolgern zugleich auch die sogenannte Quellen-TKÜ erlaubt werden, mit der verschlüsselte elektronische Kommunikation verhindert werden soll. "Die Notwendigkeit zur Quellen-TKÜ ergebe sich in der Regel nur dann, wenn die klassische Telekommunikationsüberwachung wegen der Kryptierung der Inhalte scheitere" , hatte die Bundesregierung bereits im November 2007(öffnet im neuen Fenster) erklärt. Der Regierungsangriff richtet sich gegen verschlüsselte E-Mails, Datenträger und IP-Telefonie. "Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige sich durch moderne Verschlüsselungstechnik der Strafverfolgung entziehen können" , sagte Bosbach.
FDP-Innenexpertin Gisela Piltz nannte die Bosbach-Ankündigung, ein solches Gesetzesvorhaben innerhalb weniger Wochen abschließen zu wollen, einen "Schlag ins Gesicht der Bürgerrechte" . Dieselbe Bundesregierung behaupte, sie könne in dieser Legislaturperiode kein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz mehr vorlegen. Ein Gesetz zum Schutz der Bürgerrechte sei nicht möglich, "ein Gesetz, mit dem in nie da gewesener Weise auf verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Art in die Grundrechte eingegriffen werden soll, soll dagegen in wenigen Wochen realisierbar sein."