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CDU greift Schäubles Datenschutzgesetz an

Streit über Listenprivileg und Opt-in-Regelung entbrennt. Die CDU-Abgeordnete Beatrix Philipp hat ungewöhnlich scharf den Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes zum Datenhandel kritisiert, der unter Federführung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) entstanden war. Es drohe eine ungezielte Werbeflut, sagte Philipp, die damit die Position der werbetreibenden Industrie vertrat.
/ Achim Sawall
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Am 19. März 2009 ist im Bundestag erstmals die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Datenhandel und Datenschutzaudit beraten worden. Mit dem seit Jahren geplanten Gesetzeswerk will die Große Koalition den illegalen Datenhandel bekämpfen. Doch der werbetreibende Industrie wehrt sich gegen Einschränkungen im Adresshandel. Als schärfste Kritikerin des Gesetzes erwies sich Beatrix Philipp (CDU), die als Sprecherin der Unionsfraktion erklärte, die Schäuble-Vorlage "schieße über das eigentliche Ziel des Datenschutzes hinaus" . Die Auswirkungen würden die deutsche Wirtschaft treffen, was in dieser Zeit fatal sei.

Streitfall sind das Listenprivileg und die Opt-in-Regelung. Das Listenprivileg erlaubt Unternehmen bislang, ohne Einwilligung der Betroffenen auf listenmäßig erfasste personenbezogene Daten für die Werbung zuzugreifen und diese weiterzugeben. Dies soll künftig nur möglich sein, wenn der Betroffene in Zukunft ausdrücklich zustimmt ("Opt-in").

Philipp, die im Ausschuss für Kultur und Medien sitzt, erklärte, der jetzige Entwurf würde eine Flut flächendeckender Werbung erzeugen, da diese nicht mehr gefiltert werden könne. Drückerkolonnen würden die Menschen vermehrt belästigen, unerwünschte Telefonwerbung würde wieder zunehmen.

"Der Druck der Wirtschaftsverbände und zahlreicher Lobbyisten zeigt offenbar Wirkung" , hatte der Datenschutzexperte der Linken, Jan Korte, zuvor festgestellt. Die Streichung des Listenprivilegs werde ausgehöhlt. Denn zum einen soll den betroffenen Unternehmen eine Übergangsfrist von drei Jahren gewährt werden. Zum anderen gelte die nun im Gesetzentwurf verankerte Einwilligungserfordernis nicht für Eigenwerbung von Unternehmen mit eigenen Kundendaten. Doch auch diese Zugeständnisse gingen den Unternehmen noch zu weit.

Nächste Station für das Bundesdatenschutzgesetz ist die öffentliche Anhörung des Innenausschusses am Montag, dem 23. März 2009.


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