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Fußballvideos: Hartplatzhelden verlieren erneut

Verband darf Videos von Amateurfußballspielen exklusiv verwerten. Die Website Hartplatzhelden darf keine Videos von Amateurfußballspielen aus Württemberg auf ihrer Internetplattform zeigen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigte das Oberlandesgericht Stuttgart.
/ Jens Ihlenfeld
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Die Hartplatzhelden scheiterten mit ihrer Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Stuttgart. Geklagt hatte der Württembergische Fußballverband (WFV), der durch die Veröffentlichung der Videos seine Rechte verletzt sieht und nun auch vom OLG Recht bekommt: Demnach hat ausschließlich der Verband das Recht, Videos von Amateurspielen zu verwerten.

Das Landgericht Stuttgart hatte beiden Parteien dringend empfohlen, sich zu einigen. Das Gericht unterbreitete einen Vergleichsvorschlag, der vorsah, dass die Website Hartplatzhelden.de(öffnet im neuen Fenster) werbefinanziert weiterbetrieben werden darf, allerdings inhaltlich beschränkt auf bestimmte Spielklassen und Videos mit bestimmter Dauer. Der WFV lehnte einen Vergleich auf dieser Grundlage ab, beklagen die Anwälte der Betreiber.

Das bedeutet, dass Hobbyfilmer, die Videoaufnahmen von außergewöhnlichen Spielszenen auf den Bolzplätzen erlaubterweise anfertigen, diese nicht auf einer zentralen Plattform im Internet präsentieren dürfen.

"Dieses Urteil ist ein klarer Sieg für den Amateurfußball und unsere Vereine, die ihren Mitgliedern ein umfangreiches Angebot machen und damit eine wichtige Funktion in der Gesellschaft übernehmen" , kommentierte WFV-Präsident Herbert Rösch. Und weiter: "Es ist unsere Pflicht, unsere Mitglieder gegen kommerzielle Interessen von Dritten zu schützen. Unser Ziel ist und bleibt die bestmögliche Darstellung des Amateurfußballs – auch im Internet." Er drängt darauf, dass zu erwartende Einnahmequellen aus Bewegtbildern vom Amateurfußball beim Verband und seinen Vereinen verbleiben.

Die schriftliche Urteilsbegründung des OLG Stuttgart liegt noch nicht vor. Allerdings hat das Gericht festgestellt, dass es in diesem Rechtsstreit um Rechtsfragen von grundsätzlicherer Bedeutung geht, und daher die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.


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