Telekom soll weiterhin Call-by-Call anbieten
Der Entwurf stellt klar, dass die Verpflichtung zu Call-by-Call und Preselection auch für IP-basierte Anschlüsse gilt, so die Bundesnetzagentur. "Call-by-Call und Preselection machten im Jahr 2008 noch 33 Prozent der Wettbewerberangebote aus. Damit ist deren Bedeutung angesichts von Flatrate- und Bündelangeboten zwar rückläufig, dennoch stellen diese Zugangsvarianten für bestimmte Kundengruppen nach wie vor eine wichtige Option dar", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, das Festhalten an Call-by-Call und Preselection.
Auch die Anschlussentgelte der Telekom sollen nach wie vor einer nachträglichen Regulierung unterliegen. Neu ist zudem die Verpflichtung der Telekom, auch Wettbewerbern Telefonanschlüsse zur Weiterüberlassung anzubieten. Dieses sogenannte Anschluss-Resale hat die Telekom bisher ohne ausdrückliche Verpflichtung durch die Bundesnetzagentur angeboten. Mit der Verpflichtung zu einem Anschluss-Resale-Angebot will die Behörde die Voraussetzungen für die Festlegung und Standardisierung von Geschäftsprozessen schaffen.
Zugleich will die Bundesnetzagentur die Regulierung in bestimmten Bereichen lockern. So soll künftig die Pflicht der Telekom entfallen, der Bundesnetzagentur geplante Entgeltmaßnahmen zwei Monate vor deren Inkrafttreten anzuzeigen oder ihr Verträge über individuell vereinbarte Leistungen unmittelbar nach Vertragsschluss zur Kenntnis geben zu müssen.
Zu dem Verfügungsentwurf können alle Marktteilnehmer bis 15. April 2009 Stellung nehmen.
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