Testkäufer sollen Verkaufsverbot von "Killerspielen" prüfen

Ein 17-Jähriger darf kein Programm kaufen, das erst ab 18 Jahren freigegeben ist und die rote Plakette "Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG" der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) trägt. Doch nur wenige Händler überprüfen das Verbot. Dagegen möchte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen vorgehen. Als eine Konsequenz aus dem Amoklauf in Winnenden am 11. März 2009 erneuert sie ihren Vorschlag, jugendliche Testkäufer in Geschäfte zu schicken, um die Einhaltung des Verbots zu prüfen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Unterdessen hat der Handelskonzern Galeria Kaufhof begonnen, Computerspiele mit einer Freigabe ab 18 Jahren aus dem Sortiment zu nehmen, berichtet der Branchendienst Gamesmarkt(öffnet im neuen Fenster) . Grund seien die Geschehnisse in Winnenden. Es sei bundesweit mit dem Ausräumen der Regale begonnen worden. Ware, die in aktuellen Prospekten vorgestellt wird, will Galeria Kaufhof noch bis Ende März 2009 verkaufen. "Ab April 2009 wird Galeria Kaufhof keine USK/FSK-18-Computerspiele und Filme mehr im Sortiment führen" , sagte eine Sprecherin zu Gamesmarkt.