Zum Hauptinhalt Zur Navigation

BIU: Kein Zusammenhang von Spielen und Amoklauf (Update)

Branchenverband hält das Jugendschutzgesetz für ausreichend. Vertreter der Spielebranche warnen, eine unsachliche Debatte über Computerspiele dürfe nicht die Klärung der eigentlichen Tatumstände der Morde in Winnenden verhindern. Der Verband BIU antwortet auch auf Forderungen von Politikern, sogenannte Killerspiele zu verbieten.
/ Peter Steinlechner
199 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

"Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum gewalthaltiger Medien und der Tat von Winnenden ist nach derzeitigen Informationen nicht erkennbar" , schreibt der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) in einer Stellungnahme zum Amoklauf im schwäbischen Winnenden, bei dem der 17-jährige Tim K. am 11. März 2009 15 Menschen und anschließend sich selbst tötete. Der BIU warnt, den Blick auf die eigentlichen Ursachen der Tat nicht durch eine unsachliche Debatte über ein Verbot von sogenannten Killerspielen zu verstellen, wie es der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl einen Tag nach dem Amoklauf gefordert hatte.

Der BIU äußerte sich auch zu Medienberichten, denen zufolge Tim K. durch Computerspiele ermutigt worden sei. "Die Tatsache, dass der Täter im Besitz von Computerspielen war, ist nicht weiter verwunderlich – Computerspiele sind ein fester Bestandteil der Jugendkultur." Nach Auffassung des BIU sei eher zu vermuten, dass die psychische Kondition und das soziale Umfeld des Täters wichtige Faktoren darstellten. "Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum gewalthaltiger Medien und der Tat von Winnenden ist nach derzeitigen Informationen nicht erkennbar" , so der Verband.

Ein Versagen der Jugendschutzeinrichtungen sieht der BIU nicht. Die aktuelle Gesetzeslage verbiete die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Computer- und Videospielen. Deutschland verfüge im weltweiten Vergleich über das engmaschigste Jugendschutzsystem in Bezug auf Computer- und Videospiele. Ein generelles Verbot von Spielen für Erwachsene käme einer Zensur gleich, die angesichts der komplexen staatlichen Kontrollmechanismen nicht gerechtfertigt wäre.

Die aktuelle Forderung der CDU/CSU-Fraktion nach einem schärferen Verbot für Computer- und Videospiele ist laut BIU unangemessen und nicht zielführend. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen seien ausreichend, allerdings gelte es, den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern.

Nachtrag vom 13. März 2009 um 11.45 Uhr:
In einer Mitteilung weist der Bundesverband der Spielentwickler GAME darauf hin, dass er die Reaktion des BIU unterstützt. GAME-Hauptgeschäftsführer Stephan Reichart: "Wir handeln hier gemeinsam in enger Abstimmung mit dem BIU und appellieren in aller Deutlichkeit an die Politik, Fassungslosigkeit nicht in eine Hexenjagd ausufern zu lassen. Computerspiele sind niemals schuld an Amokläufen."


Relevante Themen