Mehr Geld für tote Musiker?
Am 23. März 2009 hat das EU-Parlament die Wahl. Es kann entweder seinen Wählern einen Dienst erweisen oder den vier großen Musikkonzernen. Denn dann findet im EU-Parlament die Abstimmung über eine EU-Richtlinie zur Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfrist für Musikaufnahmen statt. Auf Initiative des irischen Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy soll die Schutzfrist von 50 auf 95 Jahre verlängert werden.
Wissenschaftler aus mehreren EU-Staaten warnen(öffnet im neuen Fenster) zum wiederholten Mal davor, die Schutzfrist zu verlängern: "Eine solche Verlängerung... wird der europäischen Kultur und Wirtschaft schaden... Wenn Europa seine Innovationsfähigkeit behalten will, darf es nicht in einem Moment großer technologischer Umwälzungen die gegenwärtige Industriestruktur zementieren. Es darf die digitalen Schöpfer und Archive nicht an der Erforschung der Musik hindern, die ja schon längst bezahlt ist."
Unabhängige Studien haben wiederholt belegt(öffnet im neuen Fenster) , dass eine Schutzfristverlängerung zu Lasten der Allgemeinheit gehen würde. Profitieren würden davon praktisch ausschließlich die vier großen Musikkonzerne Universal Music, Sony/BMG, EMI und Warner Music. Diese haben seit Mitte des 20. Jahrhunderts die ganz überwiegende Mehrheit der Rechte an den weltweit gemachten Musikaufnahmen aufgekauft.
Die Wissenschaftler glauben, vielen Musikern sei nicht recht klar, was die Schutzfristverlängerung bedeutet. Profitieren werden überwiegend die Musikkonzerne und ein paar wenige, noch lebende Musiker. Zahlen müsste das Publikum und die heute aktiven Musiker. Die Tantiemen für die Aufnahmen der toten Musiker flössen hingegen zum größten Teil in die Tresore der Musikkonzerne.
Viele Musiker, die in den 1940er, 1950er und 1960er Jahren Plattenaufnahmen gemacht haben, sind bereits verstorben. Manche sind sehr reich geworden, andere haben mit ihrer Musik keinen Cent verdient. Die Rechte an ihren Plattenaufnahmen, die bei Universal & Co. lagen oder liegen, sind überwiegend abgelaufen oder stehen kurz davor. Nach Ablauf der Schutzfrist darf im Prinzip jeder diese Plattenaufnahmen verwenden und verbreiten, gegebenenfalls gegen Zahlung von Urheberabgaben an eine Verwertungsgesellschaft. So wird mehr Musik zu günstigen Preisen verfügbar. Auch der Vertonung eigener Videos mit 50er-Jahre-Hits steht kein prinzipielles Hindernis mehr im Wege. Wird die Schutzfrist am 23. März 2009 verlängert, ist es mit dieser Freiheit vorbei.
Den Musikhörern wird das nicht egal sein, warnen die Wissenschaftler: "Das Publikum wird sich nicht für dumm verkaufen lassen. Wenn das Urheberrechtsgesetz zynischerweise seiner eigentlichen Bestimmung nicht mehr dient, wird Piraterie zu einer leichten Alternative." Fast 16.000 Bürger haben bereits eine von Sound Copyright initiierte Onlinepetition(öffnet im neuen Fenster) gegen die Schutzfristverlängerung unterzeichnet.
Die Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen wäre im Übrigen nur der Anfang. Der deutsche Kulturrat hat im September 2008 schon eine vergleichbare Verlängerung für Musikvideos(öffnet im neuen Fenster) gefordert. [von Robert A. Gehring]
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