EU-Parlament fordert Einsicht in ACTA-Akten
Transparenz und EU-Behörden erscheinen vielen Menschen als Gegensätze. Wer schon einmal versucht hat, über die Suchmaschinen der diversen EU-Websites bestimmte Dokumente zu finden, kennt das Problem. Die EU-Kommission und das EU-Parlament haben den Handlungsbedarf erkannt. Allerdings konnten sich die beiden Institutionen bisher noch nicht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen.
In einer gestern verbreiteten Erklärung fordert das EU-Parlament, ein Transparenzgebot festzuschreiben. In der Erklärung heißt es dazu: "Kein für die Rechtsetzung wichtiges Dokument sollte geheim gehalten werden. Das muss ein grundlegendes Prinzip [...] für den Zugang zu Dokumenten sein."
In einem wichtigen Punkt werden die EU-Abgeordneten sehr konkret(öffnet im neuen Fenster) : "Die Parlamentarier fordern die Kommission auf, alle Dokumente zu den laufenden, internationalen Verhandlungen zum Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) verfügbar zu machen."
Die Verhandlungen zu ACTA werden seit 2007 im Geheimen geführt. Bisher verweigert die EU-Kommission Einblick in den Stand der ACTA-Verhandlungen ebenso wie Regierungsvertreter aus EU-Mitgliedsstaaten, die an den Verhandlungen beteiligt sind. Zur Rechtfertigung wird immer wieder vorgebracht, dass ein Bekanntwerden der ACTA-Vertragsentwürfe die Verhandlungsposition der EU schwächen würde. Zugleich unternahm die EU-Kommission Beschwichtigungsversuche, um Bedenken in der Öffentlichkeit zu zerstreuen . An die Öffentlichkeit gelangte Informationen legen dabei nahe, dass die Kommission es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt.
Wie die kanadische Tageszeitung The Star im Juli 2008 aufdeckte, haben im Gegensatz zum EU-Parlament Software-, Musik- und Filmkonzerne sowie Pharmaunternehmen Zugang zu den Dokumenten und Verhandlungen .
Während die EU-Parlamentarier den Zugang zu EU-Dokumenten transparenter gestalten wollen, planen sie, sich selbst vom Transparenzgebot auszunehmen. In der Erklärung vom 11. März 2009 heißt es dazu, "dass Dokumente und elektronische Aufzeichnungen, die ein EU-Parlamentarier erhalten, verfasst oder versandt hat, nicht als 'Dokumente' im Sinne dieser Regulierung betrachtet werden" . Der Einfluss von Lobbyisten auf einzelne EU-Parlamentarier wird also auch weiterhin im Verborgenen bleiben dürfen. [von Robert A. Gehring]
- Anzeige Hier geht es zu den aktuellen Blitzangeboten bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.