USA: Webcaster und SoundExchange einig über Urheberabgaben
Die US-Webcaster können aufatmen. Mitte Februar 2009 einigten sich sowohl das öffentliche Sendernetzwerk Corporation for Public Broadcasting (CPB) als auch der nationale Rundfunkverband National Association of Broadcasters (NAB) und eine ganze Reihe kleiner Webcaster auf Urheberabgaben für die im Internet von den Sendern verbreitete Musik. Mit der vorgestern erfolgten Veröffentlichung der Verträge im US-Bundesanzeiger(öffnet im neuen Fenster) erlangte die Vereinbarung Rechtsgültigkeit. Die beteiligten Webcaster haben nun auf absehbare Zeit Rechtssicherheit für den Betrieb ihrer jeweiligen Internetsender.
Die Vereinbarung zwischen der Verwertungsgesellschaft SoundExchange und den Webcastern sieht zusätzlich zu einem jährlich zu entrichtenden Festbetrag von 500 US-Dollar pro Sendekanal gestaffelt steigende Urheberabgaben für die Jahre 2006 bis 2015 vor. Die Vergütungssätze pro Aufführung, das heißt pro individuellem Abruf eines Musikstücks, steigen von 0,0008 US-Dollar für 2006 auf 0,0025 US-Dollar im Jahr 2015. Die Abgaben sind von den Sendern monatlich zu zahlen.
Für die kleinen Webcaster sind Ausnahmebestimmungen vorgesehen, um sie nicht über Gebühr mit bürokratischem Aufwand zu belasten. Statt fixer Beträge pro gesendetem Musikstück können kleine Webcaster eine Pauschalabrechnung nach Sendezeit und erzielten Einnahmen vornehmen. Die anfallenden Urheberabgaben liegen für kleine Webcaster je nach Vorjahresumsatz zwischen mindestens 500 US-Dollar und 5.000 US-Dollar pro Jahr.
Mit der jetzt erzielten Einigung findet ein jahrelang erbittert geführter Streit zwischen den Betreibern von Internetradiosendern und der "US-GEMA für digitale Musik", SoundExchange , ein vorläufiges Ende. Zwischenzeitlich drohte den nicht kommerziellen Webradios in den USA sogar das Aus , nachdem das für Urheberabgaben zuständige Copyright Royalty Board (CRB) Anfang 2007 exorbitant hohe Abgabensätze festgelegt hatte. Es kam zu heftigen Protesten einer breiten Allianz von Webcastern, Radiosendern, Softwareherstellern und Medienkonzernen, die schließlich dazu führte, dass sich Kongressabgeordnete als Vermittler einschalteten . Sie drohten mit gesetzlichen Maßnahmen, sollte keine Einigung auf dem Verhandlungswege zustande kommen. Nun hat es schließlich doch noch geklappt. [von Robert A. Gehring]
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