EU-Kommission fährt Microsoft-Überwachung zurück
Künftig sei keine Vollzeitkraft mehr erforderlich, um die Einhaltung der Entscheidung durch Microsoft zu überwachen, teilte die Europäische Kommission mit. Microsoft habe sein Verhalten geändert, und es gebe bessere Möglichkeiten Dritter, ihre Rechte unmittelbar vor den nationalen Gerichten geltend zu machen. Daher will die Kommission künftig punktuell die Hilfe von Sachverständigen in Anspruch nehmen.
Microsoft ist gemäß der einschlägigen Kommissionsentscheidung von 2004 nach wie vor verpflichtet, vollständige und genaue Interoperabilitätsinformationen bereitzustellen. Da Microsoft die originalen Interoperabilitätsinformationen inzwischen offengelegt hat und seine Lizenzklauseln entsprechend den Forderungen der Kommission geändert hat, benötigt die Kommission nach eigener Einschätzung nur noch punktuelle technische Unterstützung.
Daher will die Kommission die gelegentlich erforderlichen Leistungen von Sachverständigen durch einen Dienstleistungsrahmenvertrag abdecken. Bislang gab es einen Überwachungsbeauftragen, der sich in Vollzeit dem Thema widmete. Die entsprechende Bestimmung streicht die Kommission aus ihrer Entscheidung.
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