Verlage können Sprachausgabe des Kindle 2 deaktivieren

Der E-Commerce-Konzern Amazon will keine Konfrontation mit dem US-Schriftstellerverband The Authors Guild, dem 9.000 Autoren, Branchenrechtsanwälte und -agenten angehören. Wie das Unternehmen am 28. Februar 2009 bekanntgab, lässt sich die Vorlesefunktion in dem neuen E-Book-Reader Kindle 2 nun von den Rechteinhabern für ihre Titel deaktivieren.
"Sie haben nicht das Recht, ein Buch laut vorzulesen" , sagte Authors-Guild-Chef Paul Aiken. Dabei handele es sich um eine Tonaufführung, die durch das Urheberrecht geschützt sei, so Aitken.
Der am 9. Februar 2009 erstmals öffentlich vorgestellte neue E-Book-Reader Kindle 2 besitzt ein Text-to-Speech-System, das Text in Sprachsignale umwandelt. Bei der Sprachsynthese, die es bereits in den verschiedensten Anwendungen gibt, wird die natürliche Sprachmelodie meist nicht erreicht.
"Die experimentelle Text-to-Speech-Funktion ist legal" , erklärt Amazon. "Es wird keine Kopie des Werkes erstellt, es erfolgt keine Bearbeitung und keine Aufführung." Dann heißt es aber weiter: "Wir denken jedoch, dass viele Rechteinhaber es begrüßen, wenn sie die Kontrolle über die Text-to-Speech-Funktion bekommen."
Fred von Lohmann, Chefjustiziar der digitalen Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation, äußerte sich bedauernd über den Rückzug Amazons: "Der Streitfall Text-to-Speech wird warten müssen, bis sich ihm ein anderes innovatives Unternehmen annimmt."



